EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.01.2024
Heute treten neue Vorschriften zur Digitalisierung der Justiz in Kraft. Die Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht wird sicherstellen, dass die Kommunikation in der EU harmonisiert und grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren digitalisiert werden. Dies bedeutet, dass die Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden einfacher, schneller und kostengünstiger werden.
Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin, Vera Jourová, erklärte dazu: „Bei der Verordnung über die Digitalisierung der Justiz geht es darum, die Justiz für jeden Bürger zugänglicher zu machen, Transparenz zu gewährleisten und unser Justizsystem mit dem digitalen Zeitalter in Einklang zu bringen. Die Tatsache, dass sie heute in Kraft tritt, ist eine sehr gute Nachricht für die europäischen Bürger.“ EU-Justizkommissar Didier Reynders sprach von einem entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz. „Er wird die Justizsysteme effizienter machen, den Bürgern und Unternehmen den Zugang zur Justiz erleichtern und den Gerichten helfen, Recht zu sprechen.“
Neue Vorschriften verbessern Effizienz, Qualität und Transparenz
Die Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit finden heute noch auf dem Papier statt. Die neuen Vorschriften werden dies ändern und die Effizienz der justiziellen Zusammenarbeit, den Zugang zum Recht für Bürger und Unternehmen sowie die Qualität und Transparenz der Justiz erheblich verbessern. Die Verordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auch ermöglichen, in grenzüberschreitenden Fällen Anträge zu stellen oder mit den Justizbehörden zu kommunizieren. Auf dem europäischen E-Justiz-Portal wird die sog. europäische elektronische Anlaufstelle eingerichtet, eine Schnittstelle für die Erhebung von Klagen mit geringem Streitwert gegen einen Beklagten in einem anderen Mitgliedstaat. Dies wird den Verbrauchern helfen, Rechtsschutz zu erhalten.
Darüber hinaus wird die Verordnung es den Parteien in einem Zivil- oder Strafverfahren ermöglichen, per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Bürger und Unternehmen werden auch in der Lage sein, Gerichtsgebühren elektronisch zu bezahlen.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten werden noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Verordnung beginnen.
Quelle: EU-Kommission