WPK, Mitteilung vom 06.12.2023
Bereits zum Referentenentwurf („Neu auf WPK.de“ vom 26. Juli 2023) und zum Regierungsentwurf („Neu auf WPK.de“ vom 18. Oktober 2023) hat die WPK die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kritisiert, da erste Zahlen der Bundesregierung belegen, dass Kosten und Nutzen nicht einmal bei der bereits eingeführten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Bundesrat beruft Vermittlungsausschuss ein
Am 17. November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz mitsamt einer solchen Meldepflicht verabschiedet. Der Bundesrat hat am 24. November 2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher hat er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss. Die WPK hat dies zum Anlass genommen, ihre Kritik erneut vorzutragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.
Meldepflichtige Sachverhalte müssen konkret sein
Unverändert hat die WPK zudem gefordert, dass eine etwaige Meldepflicht möglichst eng definiert werden soll. Beispielsweise sollten nicht alle Konzernunternehmen, also auch kleine und Kleinstgesellschaften, einer Mitteilungspflicht unterworfen werden. Dies sieht das vom Bundestag beschlossene Gesetz jedoch weiterhin vor.
Quelle: WPK