LG Lübeck, Pressemitteilung vom 30.11.2023 zum Urteil 9 O 13/23 vom 14.11.2023 (nrkr)
Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Wer dennoch drauflos fährt, riskiert einen Unfall – und ist für Schäden mitverantwortlich.
Wir befinden uns in einem Lübecker Vorort. Ein Lkw bleibt auf der Straße stehen und versperrt die Einmündung in eine andere Straße. Ein Auto will in diese Straße abbiegen und fährt um den Lkw herum. In diesem Moment fährt der Lkw rückwärts und beschädigt das Auto.
Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Autofahrer Schadensersatz. Der Lkw sei ohne jegliche Ankündigung rückwärtsgefahren, der Autofahrer habe nicht mehr ausweichen können. Der Lkw-Fahrer entgegnet, die Warnblinker seien eingeschaltet gewesen, er könne für den Unfall nichts.
Für das Gericht stand fest: Sowohl der Lkw- als auch der Autofahrer trage eine Schuld. Der Lkw-Fahrer habe nicht sichergestellt, dass der Bereich hinter ihm frei sei. Allein das Einschalten der Warnblinker reiche nicht aus, um eine Gefährdung anderer auszuschließen. Aber auch der Autofahrer sei für den Unfall mitverantwortlich. Die Verkehrssituation sei für ihn unklar gewesen; er hätte abwarten müssen, was der Lkw macht und nicht einfach daran vorbeifahren dürfen. Aus diesem Grund müsse er 40 % der entstandenen Schäden selbst tragen.
Das Urteil vom 14.11.2023 (Az. 9 O 13/23) ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Landgericht Lübeck