BFH, Urteil VII R 35/19 vom 18.04.2023
Leitsatz
Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil VII R 35/19 vom 18.04.2023
Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
Quelle: Bundesfinanzhof
Die Anforderungen an Kanzleien haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Dieser Beitrag zeigt, wie sich auch das DATEV-Partner-Netzwerk weiterentwickelt hat...