DBA-Schweden - 12. Oktober 2023

BFH zu DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer

BFH, Urteil II R 27/20 vom 24.05.2023

Leitsatz

Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungsteuerrecht unterliegt.

Die Urteile II R 28/20 und II R 29/20 vom 24.05.2023 sind inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil II R 27/20 vom 24.05.2023.

Quelle: Bundesfinanzhof