BFH, Urteil XI R 37/20 vom 24.05.2023
Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen – Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird
Leitsatz
- Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift nicht ein, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen befindet.
- Ein Betrieb des Steuerpflichtigen am Ort des Gästehauses muss nicht üblicherweise von den beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden.
Quelle: Bundesfinanzhof