Einkommensteuer - 28. September 2023

BFH: Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG

BFH, Urteil XI R 37/20 vom 24.05.2023

Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen – Betriebsstätte, die nicht üblicherweise von den beherbergten Personen aufgesucht wird

Leitsatz

  1. Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG greift nicht ein, wenn sich das Gästehaus am Ort eines Betriebs des Steuerpflichtigen befindet.
  2. Ein Betrieb des Steuerpflichtigen am Ort des Gästehauses muss nicht üblicherweise von den beherbergten Geschäftsfreunden aufgesucht werden.

Quelle: Bundesfinanzhof