EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.09.2023
Wie lassen sich die Systeme der sozialen Sicherheit besser grenzüberschreitend koordinieren? Die jetzt vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission zielen darauf ab, dass dafür die Vorteile der Digitalisierung besser genutzt werden. Es geht um einen besseren Informationsaustausch zwischen den nationalen Trägern/Behörden, eine beschleunigte Anerkennung und Gewährung von Leistungen über die Grenzen hinweg und einen geringeren Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Sie werden so einfacher im Ausland leben, arbeiten und reisen können. Dazu kommt, dass Unternehmen leichter in andere EU-Länder expandieren können.
Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige Kommissar Nicolas Schmit spricht von einem echten Gewinn für alle Seiten. Er verweist auf die Millionen Menschen in der EU, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, arbeiten oder studieren. Ihnen soll der Vorschlag der Kommission das Leben erleichtern, weil er die „Interaktionen mit nationalen Behörden vereinfacht und ihnen auch im Ausland einen raschen Zugang zu ihren Leistungen der sozialen Sicherheit wie Renten oder Gesundheitsversorgung ermöglicht. Gleichzeitig bringt die Mitteilung Unternehmen und nationalen Behörden enorme Kosten- und Zeitersparnisse.“ Die Kommission zählt darauf, dass die Mitgliedstaaten die Instrumente sinnvoll einsetzen.
Beschäftigte, Unternehmen und Verwaltungen profitieren
Von der Digitalisierung der Systeme der sozialen Sicherheit profitieren würden zum Beispiel Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land entsandt werden, oder Rentner, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben. In Deutschland gab es 2021 mehr als 875.000 entsandte Beschäftigte und es wurden über 1.3 Millionen Renten an Empfänger mit Wohnsitz einem anderen EU-Land gezahlt. Mit dem digitalen Ansatz können Ansprüche in den EU-Ländern in Zukunft sicher nachgewiesen werden und der grenzüberschreitende Zugang zu Diensten der sozialen Sicherheit gestaltet sich schneller und einfacher.
Bisher müssen Bürgerinnen und Bürger, die in ein anderes EU-Land reisen, dort wohnen oder arbeiten, häufig Dokumente in Papierform oder auf Plastikträgern mitführen, um ihre Sozialversicherungsansprüche wie einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung, auf Familienleistungen oder Renten nachzuweisen. Die Vorschläge ersetzen nicht die Bescheinigungen auf Papier, aber sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine bequemere und sicherere Alternative, wenn sie dies wünschen.
Trotz früherer Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs im Bereich der sozialen Sicherheit haben Sozialversicherungsträger, Gesundheitsdienstleister und Arbeitsaufsichtsbehörden aufgrund der unzureichenden Interoperabilität der nationalen Systeme nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten und bei deren Austausch. Außerdem entstehen Kosten beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausstellung und Prüfung von Dokumenten zum Nachweis von Ansprüchen.
Quelle: EU-Kommission