EuGH, Pressemitteilung vom 15.06.2023 zum C-411/22 vom 15.06.2023
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Vergütung davon abhängig macht, dass eine Quarantänemaßnahme durch seine eigenen Verwaltungsbehörden auferlegt wurde.
Eine solche Regelung kann zu einer mittelbaren Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer führen.
Quelle: EuGH