Wer als deutscher Unternehmer Vorsteuer im EU-Ausland gezahlt hat, kann die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen.
Das DATEV-Programm EU-Vorsteuervergütung unterstützt die sogenannte Massendatenschnittstelle des BZSt. Dadurch können viele Vorsteuervergütungsanträge komfortabel gleichzeitig ans BZSt übermittelt werden, wodurch das Stellen einzelner Anträge entfällt.
Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal (Mein BOP) für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Erstattungsanträge aus dem Jahr 2018 müssen bis spätestens 30. September 2019 über das Online-Portal des BZSt eingereicht oder mit dem DATEV-Programm übermittelt werden. Eine Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat finden Sie in der Info-Datenbank.
Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung ist mit gleichem Funktionsumfang und Preis auch für Unternehmen freigegeben.
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MEHR DAZU
DATEV Programm EU-Vorsteuervergütung, Art.-Nr. 40198
EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen, Art.-Nr. 40255
Info-Datenbank:
Checkliste „EU-Vorsteuervergütung: BOP-Zertifikat registrieren und installieren“, Dok.-Nr. 1050234
„Vorsteuervergütungsanträge übermitteln“, Dok.-Nr. 1070287.