Vorsteuervergütung - 19. Juni 2019

Rückerstattung von im EU-Ausland gezahlter Vorsteuer

Wer als deutscher Unter­neh­mer Vorsteuer im EU-Ausland gezahlt hat, kann die Rück­er­stat­tung nur über das Online-Portal des Bundes­zen­tral­amts für Steuern (BZSt) beantragen.

Das DATEV-Programm EU-Vorsteuervergütung unterstützt die sogenannte Mas­sen­da­ten­schnitt­stelle des BZSt. Dadurch können viele Vorsteuervergütungsanträge komfortabel gleichzeitig ans BZSt übermittelt werden, wodurch das Stellen einzelner Anträge entfällt.

Die Nutzung der Massendatenschnittstelle erfordert eine vorherige Registrierung im BZSt-Online-Portal (Mein BOP) für ein sogenanntes BOP-Zertifikat. Das kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Erstattungsanträge aus dem Jahr 2018 müssen bis spätestens 30. September 2019 über das Online-Portal des BZSt eingereicht oder mit dem DATEV-Programm übermittelt werden. Eine Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat finden Sie in der Info-Datenbank.

Das Programm DATEV EU-Vorsteuervergütung ist mit gleichem Funktionsumfang und Preis auch für Unternehmen freigegeben.

Fotos: LisLud; Good_Stock / Getty Images

MEHR DAZU

DATEV Programm EU-Vorsteuervergütung, Art.-Nr. 40198

EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen, Art.-Nr. 40255

Info-Datenbank:

Checkliste „EU-Vorsteuervergütung: BOP-Zertifikat registrieren und installieren“, Dok.-Nr. 1050234

„Vorsteuervergütungsanträge übermitteln“, Dok.-Nr. 1070287.