Label Digitale DATEV-Kanzlei - 19. Juni 2019

Ausgezeichnete Zukunft

Kaffeetrinker kennen es, Auto­­fahrer fürchten es und Ver­braucher lieben es: ein Siegel, das ihnen Aus­kunft über die Eigen­­schaf­ten der Pro­dukte gibt, die sie gerne nutzen. Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei vergibt jetzt auch die Ge­nos­sen­­schaft eine Aus­­zeich­nung an Mit­glieder, die die Ziele und Visionen der Ge­nos­sen­­schaft in besonderer Weise voran­bringen und ihren Man­­dan­ten damit vor allem zeigen, dass sie in Sachen Digi­ta­li­­sie­rung auf der Höhe der Zeit sind.

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Freiberufler und als Selbständige selbst für ihr Schicksal verantwortlich.

Auf dem ersten Regional-Info-Tag am 28. Februar 2019 in München überreichten Prof Dr. Peter Krug, DATEV-Vorstand, und Stefan Meisel, Leiter des Außen­dienstes, das Label erstmals an neun der anwesenden Kanzleien. In­zwischen führen über 300 Kanzleien die Auszeichnung „Digitale ­DATEV-Kanzlei“ und positionieren sich so als Digitalisierungsvorreiter bei potenziellen Mandanten und Mitarbeitern.
Stefan Meisel zufolge ist es entscheidend, welche Zukunfts­perspektive die Inhaber für ihre Kanzleien sehen. Schließlich sei es auch legitim, den Weg der Digitalisierung nicht zu ­gehen, „denn Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Freiberufler und als Selbständige selbst für ihr Schicksal verantwortlich“. Ein solches Vorgehen hätte natürlich Konsequenzen: Die Entwicklung einer Kanzlei würde stagnieren, weil sich auch Mandanten weiterentwickelten und entsprechende Anforderungen an ihre Steuerberater formulierten. „Das wird dazu führen, dass Mandate abwandern und das Volumen in der Kanzlei zurückgeht. So weit, dass man die Kanzlei zurück­bauen muss“, erklärt Meisel weiter. Dabei sei es wichtig, seine Altersversorgung nicht zu vernachlässigen, „denn eines wissen wir sicher: Kanzleien, die bei der Digitalisierung nicht mitgehen, verlieren an Marktwert.“
Die Steuerberaterin Margot Liedl von der AWI Treuhand war eine der neun Ausgezeichneten in München und bestätigt die Analyse von Stefan Meisel: „Wenn ich die Kanzlei digitalisiere, dann stärke ich auch ihre Marktposition“, antwortet sie auf die Frage, was ihre Kanzlei bei der Di­gi­ta­li­sie­rung antreibe. Ihr bedeute die Auszeichnung jedenfalls sehr viel: „Zeigt es uns doch, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir sind sehr stolz und werden die Aus­zeich­nung in Ehren halten.“

Der Weg zum Label

Die Verleihung in München war eine einmalige Aktion, das Label Digitale DATEV-Kanzlei kann aber grundsätzlich jede Kanzlei tragen, die die definierten Kriterien erfüllt. Für das laufende Jahr lauten die Parameter für den Bereich Rechnungswesen: Digitalisierungsquote insgesamt mindestens 60 Prozent, Digitalisierungsquote Bank mindestens 70 Prozent und Anteil Mandanten mit digitalen Belegen mindestens 30 Prozent. Im Bereich Personalwirtschaft sehen die Kennzahlen so aus: Anzahl Abrechnungen pro Stunde mindestens fünf, Digitalisierungsquote Bewegungsdaten mindestens zehn Prozent.
Diese Kennzahlen kommen aus dem DATEV Digitalisierungs-Cockpit, einem kostenlosen Tool, das sich ohne großen Aufwand installieren lässt. Im Cockpit werden Werte aus den Programmen Eigenorganisation, Rechnungswesen und Personalwirtschaft ausgewertet und anhand von Tachos illustriert. Der Prozess wird vom Kundenverantwortlichen der ­DATEV angestoßen, der das Cockpit zur Verfügung stellt, mit den Kanzleien die Ergebnisse analysiert und sich um die Vergabe des Labels kümmert, wenn eine Kanzlei die genannten Kriterien erfüllt. Einmal gelabelt, immer gelabelt: Die digitale Auszeichnung wird bei der Vergabe mit der Jahreszahl versehen und kann in dieser Form dauerhaft eingesetzt werden. Um aber für die folgenden Jahre die jeweils aktuelle Jahreszahl für das Label zu bekommen, muss eine Kanzlei erneut das Cockpit durchlaufen, denn die zu erfüllenden Kriterien ändern sich jährlich. Wenn Kanzleien die im DATEV Digitalisierungs-Cockpit aufgestellten Hürden reißen, helfen ebenfalls die Kundenverantwortlichen der Ge­nos­sen­schaft weiter: Sie planen gemeinsam mit den Inhabern die weiteren Schritte, um die Werte zu verbessern. Eine verstärkte Vorerfassung durch Mandanten mithilfe von DATEV Unternehmen online kann ein möglicher Weg sein, die konsequente Nutzung von vorhandenen Schnittstellen zu Fremdsystemen ein anderer.

Der Weg mit dem Label

Petra und Jan Börnigen von Börnigen und Partner mit Niederlassungen in Unterföhring und Haar bei München erhielten ebenfalls das Label Digitale DATEV-Kanzlei. Sie digitalisieren bereits seit zehn Jahren und sehen sich durch die Auszeichnung in ihrer Strategie bestätigt. Das Label wollen sie hauptsächlich für die Vermarktung einsetzen: „Wir werden das natürlich auf unseren Social-Media-Kanälen posten, wie wir das immer machen, und dann werden die Mandanten schon sagen: Da haben wir die richtige Kanzlei ausgewählt. Und vielleicht werden andere auch noch auf uns aufmerksam“, so Jan Börnigen. Das Label strahlt natürlich auch nach innen und zeigt dem Personal einer Kanzlei, dass die geleistete Arbeit anerkannt und wertgeschätzt wird. Das ist Petra Börnigen wichtig, denn die Auszeichnung „ist nicht nur unsere Leistung, sondern auch die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dürfen stolz auf sich sein“, betont sie.
Kanzleien, die das Label für potenzielle Mandanten sichtbar machen möchten, haben die Mög­lich­keit, auf der Plattform smartexperts.de in ihrem Profil deutlich zu machen, dass es sich hier um eine digitale DATEV-Kanzlei handelt, oder können die diversen elektronischen Hilfsmittel in Anspruch nehmen, die DATEV auf ihrer Website anbietet. Mandanten, die auf eine digitale Zu­sam­men­arbeit mit ihren Steuer­be­ratern Wert legen, steht mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei jedenfalls ein aussagekräftiges Instrument bei der Berater­suche zur Verfügung.

Fotos: Westend61 / Getty Images

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Sie möchten wissen, ob auch Ihre Kanzlei die Kriterien für das Label Digitale DATEV-Kanzlei erfüllt? Dann sprechen Sie jetzt Ihren DATEV-Kundenverantwortlichen an und durchlaufen Sie gemeinsam mit ihm das DATEV Digitalisierungs-Cockpit. Mehr zum Label Digitale DATEV-Kanzlei finden Sie unter www.datev.de/label-digitale-kanzlei

DATEV-Fachbuch „Go digital: Neues Denken in der Kanzleiführung“, Art.-Nr. 35421

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Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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