Electronic Banking - 20. Mai 2019

Umstellung notwendig

Wenn Sie das HBCI PIN/TAN-Verfahren in DATEV Zah­lungs­verkehr oder Bank online nutzen, dann sind Sie von der neuen Zah­lungs­dienste­richt­linie (PSD2) betroffen und müssen bis spätestens Sep­tem­ber 2019 handeln.

Deutschland hat die EU-Richtlinie PSD2 im Januar 2018 mit dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) in nationales Recht umgesetzt. Die Vorgaben aus diesem Gesetz haben erhebliche Auswirkungen auf das Übermittlungsverfahren HBCI PIN/TAN – und müssen bis September 2019 umgesetzt sein. Nicht betroffen sind die Übermittlungsverfahren RZ-Bankinfo, EBICS und Service-Rechenzentrumsverfahren (DATEV-Sammelverfahren).

DATEV Zahlungsverkehr und Bank online (Bestandteil von DATEV Unternehmen online) hingegen sind von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Die Nutzung von HBCI PIN/TAN in seiner bisherigen Form ist mit diesen Programmen nur noch bis voraussichtlich 13. September 2019 möglich. Nach diesem Datum können Sie über Ihren bestehenden HBCI-Zugang keine Zahlungsaufträge mehr übermitteln und keine Kontoumsätze mehr abfragen.

Das HBCI PIN/TAN-Verfahren in einer neuen, PSD-2-gerechten Form können Sie in DATEV Zahlungsverkehr und in Bank online ab Juli 2019 über unseren Kooperationspartner finAPI GmbH nutzen. Die genauen Termine finden Sie unter www.datev.de/zag. Sicher ist, dass es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Übermittlungsverfahrens HBCI PIN/TAN kommen wird. Bei Kontoumsatzabfragen beispielsweise wird eine sogenannte starke Authentifizierung verlangt. Das bedeutet, dass nach spätestens 90 Tagen zusätzlich eine TAN eingegeben werden muss. Dazu ist eine entsprechende Kontovollmacht notwendig. Die uns bekannten Einschränkungen beim neuen HBCI PIN/TAN-Verfahren finden Sie auf der Seite www.­datev.de/zag.

Wenn Sie oder Ihre Mandanten nicht auf den bisherigen Komfort oder auf die automatisierte Kontoumsatzabholung verzichten möchten, können Sie ein alternatives Übermittlungsverfahren verwenden. Detaillierte Informationen und eine Entscheidungshilfe finden Sie unter der oben angegebenen Adresse.

Gleich, ob Alternativverfahren oder neues HBCI PIN/TAN-Verfahren: Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mandanten, frühzeitig umzustellen.

Fotos: Good_Stock; anilyanik / Getty Images

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