Land- und Forstwirtschaft - 20. Mai 2019

Auf zwei Säulen gebaut

Wer steuerliche Vorteile noch mit dem Rechen­­schieber statt mit digitalen Lösungen zu ermitteln sucht, dem ergeht es so wie dem, der seine steuerliche Grund­­kom­­pe­­tenz für die Bran­chen­­be­­ra­­tung für aus­­reichend hält. Das kann nicht gut gehen. Mit Fach­­wissen und Di­­gi­­tali­­sie­rung erkennt man den Man­­dan­­ten­­bedarf.

Jede Branche hat ihre Besonderheiten. Weiß man nichts über das Buchen mit Mengen, wie bei der Naturalbuchführung, verkennt man den individuellen Bedarf seines land- oder forstwirtschaftlichen Mandanten. Der ist jedoch auf kompetente Beratung angewiesen, sei es, um finanzielle Hürden zu bewältigen oder um wirtschaftsfähig zu bleiben.
Seit mehr als 30 Jahren berät die Kanzlei Hemsing Unternehmen in allen steuerlichen und unternehmerischen Belangen. Den Schwerpunkt legt sie mit über 50 Prozent auf die Betreuung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – eine Branche, die spezielles Wissen erfordert und sich auch der digitalen Entwicklung nicht entziehen kann.

Branchenwissen schützt den Mandanten

Wächst ein landwirtschaftlicher Betrieb über seine Flächengrenzen hinaus, muss er als gewerbliches Unternehmen angemeldet werden.

Finanzielle Belastungen, beispielsweise aufgrund von Investitionen, gibt es zwar in jeder Branche. Doch auch wenn es in der Landwirtschaft nach einer hohen Investitionsbereitschaft aussieht, weil das Investitionsvolumen ungefähr bei stolzen 4,3 Milliarden Euro liegt, sind Investitionen heikel: Stagnierende Verbraucherpreise, Exportbeschränkungen und eine unsichere Klimasituation prägen die Branche wie keine andere. Da können sich gängige Investitionen in Geräte und Maschinen schnell zum finanziellen Super-GAU entwickeln. Während ein neuer Traktor für etwa 100.000 Euro nach überschaubaren Kosten klingt, kann ein Stallneubau schnell zu einem Millionenprojekt mutieren und dem landwirtschaftlichen Betrieb finanziell das Genick brechen. Deshalb verlangen Investitionsberatungen für die Land- und Forstwirtschaft Fingerspitzengefühl, das man erst durch entsprechendes Wissen gewinnt, wie Steuerberater Sebastian Hemsing sagt: „Mein Wissen dafür beziehe ich aus entsprechender Fachliteratur, Fachzeitschriften und dem intensiven Austausch mit den Landwirten.“
Auch das Wissen um die gesetzlichen und steuerlichen Regelungen ist obligatorisch: Sind beispielsweise bestimmte Tier- und Flächenverhältnisse gegeben, gilt ein Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb als gewerbliches Unternehmen. Wächst ein landwirtschaftlicher Betrieb etwa über seine Flächengrenzen hinaus, muss er als gewerbliches Unternehmen angemeldet werden – mit Gewerbesteuerpflicht. Das kann den Betrieb finanziell schlechterstellen. Das lässt sich durch die Gründung von Tierhaltungskooperationen vermeiden. Durch geschickte Gestaltung kann für den Großteil des landwirtschaftlichen Hofs sowohl die Gewerbesteuerpflicht umgangen als auch die Umsatzsteuerpauschalierung beibehalten werden. Lediglich der Überschuss unterliegt dann der Gewerbesteuer- und der Umsatzsteuerpflicht. Letztlich ist auch das Thema der erneuerbaren Energien relevant: Der Unterhalt einer Photovoltaik- oder Biogasanlage entspricht einem Gewerbebetrieb mit Umsatzsteuer- und Goods-and-Service-Tax-Pflicht, der Land- und Forstwirtschaftsbetrieb hingegen meist nicht. Für eine Kanzlei, die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe betreut, sind die Implikationen hinsichtlich einer Investition klar: Wird die Anlage als Nebenbetrieb geführt oder als separater Gewerbebetrieb? Letzteres erzwingt eine zweite Buchführung.
Es gibt also viel zu beachten in der Branche, was sie beratungsintensiv macht. „Es ist unerlässlich, ein großes Verständnis für die Probleme und Sachverhalte in der Landwirtschaft zu haben, deshalb beraten wir unsere Mandanten umfassend in steuerlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen und strategischen Belangen“, so Hemsing.

Buchführung als wichtige Basis

Unabhängig davon, ob es sich um einen Betrieb oder ein gewerbliches Unternehmen handelt: Um erfolgreich zu wirtschaften, braucht ein Landwirt exakte und fristgerechte Informationen – zum Beispiel Vergleichsdaten. Für Hemsing ist klar: „Ein Landwirt muss regelmäßig seinen Produktionsablauf kontrollieren. Er prüft, wo es Ausreißer bei den Zahlen gibt, vergleicht seine Daten mit denen anderer Betriebe und schaut, wo in seinem Produktions­prozess höhere Kosten vorliegen. Zudem benötigt er aussagekräftige Auswertungen und Betriebszahlen – ansonsten kann er den Aufgaben nicht gerecht werden.“ Die Buchführung muss daher Schwächen, Ursachen und Zusammenhänge im Produktionsgeschehen aufdecken. So erst lässt sich an entsprechenden Stellen sinnvoll justieren. Beispielsweise können zu geringe Verkaufspreise nicht einfach behoben werden, wenn der Verbraucher nicht bereit ist, erzeugergerechte Preise zu akzeptieren. Doch zu hohe Tierarztkosten lassen sich mit intensiver Tierbeobachtung und frühzeitiger Tierbehandlung reduzieren.
„Man merkt recht schnell, dass es in dieser Branche wichtig ist, Fördergelder zu erhalten und steuerliche Vorteile zu nutzen, wie beispielsweise die Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz, die den Landwirt von der Erstellung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit“, sagt Hemsing. In Sachen Fördermittel hilft übrigens das Zusatzmodul zu Kanzlei-Rechnungswesen: Agrar-Abschluss nach BMEL. Damit wird der spezielle Jahresabschluss für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstellt. Dieser dient auch als Vorlage für staatliche Fördermittel.

Wissen und digital arbeiten

Überhaupt sind geeignete Software-Lösungen gefragt, um die Beratungspraxis zu unterstützen, denn das Wissen ist an die entsprechenden Werkzeuge gekoppelt. Der Weg geht auch in dieser ruralen Branche in Richtung Digitalisierung. DATEV stellt Kanzleien digitale Werkzeuge zur Verfügung, damit sie sich auf die Beratung ihrer Mandanten konzentrieren können. Die Software-Lösungen sind sowohl für land- und forstwirtschaftliche als auch für gewerbliche Betriebe geeignet. „Wir können mit nur einer Buchführungs-Software arbeiten, weitere Verbindungen zu anderen Programmen ermöglichen eine umfassende Betreuung“, erklärt Hemsing.
Auch muss die Buchführung nicht direkt im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erledigt werden: „Wir setzen bei nahezu allen Mandanten aus der Land- und Forstwirtschaft DATEV Unternehmen online ein. Damit erhalten wir die Belege für die Buchführung digital – die Originale bleiben auf dem Hof“, so Sebastian Hemsing weiter. Und um das eingangs erwähnte Beispiel der Mengenbuchung noch einmal aufzugreifen: Auf Basis des Kontenrahmen Standard-Kontenrahmen (SKR) 14 für Land- und Forstwirtschaft wird die Natural- und Finanzbuchführung mit oder ohne Mengen erstellt und über konkrete Auswertungen kontrolliert und ausgewertet.
Am Ende ruht die erfolgreiche Beratungspraxis auf zwei Säulen: Branchenwissen und digitale Lösungen.

Fotos: CSA-Printstock; jgroup; Lezh; kertlis; 3DStock; bergamont; aleks1949; / Getty Images

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Zum Autor

Carsten Fleckenstein

Redakteur und Podcaster bei DATEV.

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