Internationale Geschäfte - 16. Januar 2019

Renaissance der Grenzen

Schlag­zeilen wie „Industrie setzt wegen Brexit Notfall­pläne um“ oder „Trumps Handels­krieg ist ein Schuss ins eigene Knie“ be­herrsch­ten lange die Medien. Un­be­stritten jedoch ist, dass die aktuellen politischen Ent­wick­lungen eine Be­las­tung für nahezu alle inter­na­tional agie­ren­den Unter­neh­men sind.

Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump steigt die Gefahr, dass die Handelspolitik der USA zunehmend auf protektionistische Maßnahmen setzt. Die Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) sind ausgesetzt. Aus der transpazifischen Freihandelszone (TPP) zogen sich die USA unter Trumps Führung zurück. Danach beschleunigte die EU die Verhandlungen mit Japan. Und das Pazifik-Handelsabkommen (CPTPP) wurde ohne die USA geschlossen. Donald Trump sieht Freihandelsabkommen insgesamt kritisch, da sie seiner Meinung nach die amerikanische Wirtschaft benachteiligen.

Strafzölle

Für einen weiteren Schutz des US-Markts hatte Präsident Trump gegenüber Handelspartnern Zölle und andere Handelshemmnisse erlassen. Diese Beschränkungen seitens der USA hatten zu Gegenmaßnahmen der betroffenen Länder geführt. Auch die EU erhob Zölle auf Güter, die sie zuvor anhand einer Liste bei der Welthandelsorganisation WTO eingereicht hatte. Insbesondere mit China leisteten sich die USA einen regelrechten Schlagabtausch, was die Erhebung von Strafzöllen angeht. Ziel der US-Abschottungspolitik soll die Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen im eigenen Land sowie ein Abbau des hohen Leistungsbilanzdefizits der USA sein.

Auswirkungen des Protektionismus

Das Ergebnis zeigt, dass unter Trumps Abschottung vor allem die USA selbst leiden werden.

Wissenschaftler der lfo-Forschungseinrichtung Center of Economic Research (CES) haben im Rahmen einer Studie zu den Auswirkungen von Trumps Politik auf die Wirtschaft der USA und seiner Handelspartner drei Protektionismusszenarien untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass unter Trumps Abschottung vor allem die USA selbst leiden werden. Je nach Politikszenario könnten aufgrund der Repressalien der Handelspartner die US-Exporte in andere Partnerstaaten der WTO um bis zu 73 Prozent sinken. Auch die US-Löhne, das Beschäftigungsniveau sowie die Produktivität einzelner Sektoren und Branchen werden die negativen Auswirkungen wohl zu spüren bekommen. Die Chancen eines Erfolgs der Abschottungspolitik werden im Ergebnis gering eingeschätzt – insbesondere unter Berücksichtigung der Resultate ähnlicher politischer Maßnahmen in der Vergangenheit. Bereits im Jahr 2002 scheiterte die US-Regierung unter Präsident George W. Bush mit Strafzöllen auf ausländische Stahlimporte von acht bis 30 Prozent. Damals wie heute steht der Vorwurf des Verstoßes gegen WTO-Regeln im Raum. Nicht nur von den Handelspartnern, sondern auch aus den eigenen Reihen erntet Präsident Donald Trump deshalb Kritik. Als Ende Juli 2018 EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump Zugeständnisse im Handelsstreit verkündeten und nach einem Treffen in Washington einen Vierpunkteplan vorlegten, um eine weitere Eskalation des Handelskonflikts zu vermeiden, reagierte die europäische Politik zwar erleichtert, blieb zugleich aber auch weiter skeptisch. Trumps sogenannte Idee für die EU, alle Zölle außerhalb eines Abkommens abzuschaffen, lehnten die Europäer vehement ab. Eine Abschaffung ohne Abkommen würde nach den Regeln der WTO bedeuten, dass alle Länder gleichermaßen profitieren würden, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen (Meistbegünstigungsgrundsatz).

Brexit

Daneben stellt auch das Brexit-Votum der Briten die EU vor neue Herausforderungen. Trotz Verhandlungen zu einem Brexit-Abkommen hat die Regierung des Vereinigten Königreichs (UK) am 23. August 2018 insgesamt 25 Dokumente mit Ratschlägen für Bürger und Unternehmen veröffentlicht, um diese auf den Fall eines No-Deal-Brexit vorzubereiten. Bis Ende September 2018 sollten insgesamt etwa 80 solcher Ratgeber für diverse Branchen und Sektoren ausgearbeitet und herausgegeben werden. Ein solches No-Deal-Szenario würde bedeuten, dass das UK die EU verlässt und am 29. März 2019 um 23 Uhr ein sogenanntes Drittland würde – ohne Austrittsabkommen sowie ohne Rahmen für eine zukünftige Beziehung zur EU.
Welches Ausmaß ein No-Deal allein für den Handel hätte, zeigen vier Dokumente, die für den Import und Export veröffentlicht wurden. Sie beinhalten erste Informationen über Schutz-maßnahmen, den Handel mit der EU, die Klassifizierung in den UK Trade Tariff sowie den Export kontrollierter Güter. Der Zweck der Bekanntmachung der Schutzmaßnahmen besteht darin, britische Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, dass die Regierung beabsichtigt, bis zum EU-Austritt des Vereinigten ­Königreichs ein unabhängiges Handelshilfesystem einzurichten, das von der britischen Trade Remedies Authority (TRA) betrieben werden soll. Bis März 2019 reichen UK-Produzenten bei Schädigung durch einen EU-Hersteller ihre Anträge auf Untersuchungen bei der EU-Kommission ein, ab März 2019 soll mit der Einrichtung der TRA ein eigenes Handelsabhilfesystem einsatzbereit sein. Unter anderem müssten Unternehmen im Handel mit der EU dann mit Zollanmeldungen, Zollgebühren und Sicherheitsnachweisen rechnen. Für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren würde das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) nicht mehr zur Kontrolle von Warenbewegungen unter Steueraussetzung zwischen der EU und dem UK verwendet werden. Es würde jedoch weiterhin dazu dienen, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb des Vereinigten Königreichs zu überprüfen.

Sonderfall Irland

Vorbereitende Maßnahmen für den Handel mit Irland hat die Regierung des Vereinigten Königreichs noch nicht detailliert formuliert, empfiehlt Unternehmern jedoch, bei Geschäften zwischen dem UK (insbesondere Nordirland) und Irland Informationen zu vorbereitenden Maßnahmen unter Umständen auch von der irischen Regierung einzuholen. Zudem würde ab März 2019 ein UK Trade Tariff eingeführt werden, der die bisherige kombinierte Nomenklatur der EU für die zolltarifliche Einreihung von Warenimporten in das UK ersetzen würde. Die Zollbehörden des Vereinigten Königreichs veröffentlichen bereits Tarifdaten online für UK-Händler, die mit Drittländern in geschäftlichen Beziehungen stehen. Ebenso würden sich die Exportgenehmigungsanforderungen für verschiedene Artikelgruppen ändern. Exporteure von Militär- und Dual-Use-Gütern, zivilen Schusswaffen und anderen Gütern könnten Genehmigungsbestimmungen in den geltenden Rechtsvorschriften für ein Drittland (ein Nicht-EU-Land) als Leitfaden für entsprechende Bestimmungen für Ausfuhren aus dem UK in EU-Länder im Falle eines No-Deal-Szenarios heranziehen. Exporteure in EU-Länder sollten also prüfen, ob die von ihnen exportierten Güter kontrolliert werden könnten und sie somit eine Exportgenehmigung benötigen. Die Regierung des UK verweist für weitere Informationen zu Kontrollen und Genehmigungen auf den Export Control Joint Unit (ECJU).

Fotos: tarras79 / Getty Images

Zu den Autoren

KM
Kay Masorsky

Partner der WTS am Standort Hamburg. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

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LG
Lara Görg

Juristin im Bereich Indirect Tax bei der WTS in Düsseldorf

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