Außensteuer - 20. November 2018

Hinzurechnung passiver Einkünfte

Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung nach dem Außen­steuer­gesetz

Bei Ermittlung der Einkünfte, die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Außensteuergesetz – AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital-)Gesellschaft und Gesell­schaf­ter zu nicht fremdüblichen Bedingungen die hierdurch veranlassten Minderungen der Einkünfte und verhinderten Erhöhungen der Einkünfte ebenso wie die Zuführungen zum Gesellschaftsvermögen in entsprechender Anwendung von § 8 Abs. 3 Satz 2 bzw. Satz 3 KStG zu korrigieren. Der BFH hat mit dieser Entscheidung (BFH, I-R-94/15) seine bisherige Rechtsprechung insoweit bestätigt.

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