DATEV SmartTransfer - 18. Oktober 2018

Elektronische Rechnungen an Behörden

Ab 27. November 2018 müssen laut EU-Richtlinie 2014/55 die obersten Bundes­be­hörden und Minis­terien Rech­nungen elek­tro­nisch em­pfangen und ver­ar­beiten können.

Unternehmen und Handwerker, die von diesen Behörden Aufträge erhalten, können mit DATEV SmartTransfer ihre Rechnungen elektronisch zustellen, auch in dem zukünftig geforderten Format. Über Unternehmen online erreichen sie auch den Steuerberater.
2019 folgen alle anderen öffentlichen Auftraggeber des Bunds und spätestens 2020 auch die öffentliche Verwaltung in den Bundesländern. Dazu gehören nicht nur Behörden, sondern auch andere öffentliche Auftraggeber wie kommunale Energieversorger, Universitäten, Krankenhäuser, Polizeidienststellen und ähnliche behördliche Einrichtungen.
Es ist zu erwarten, dass etliche Behörden gleich einen Schritt weitergehen und zwingend die elektronische Form verlangen werden. Das bedeutet, viele Unternehmen müssen künftig ihre Rechnungen elektronisch an die öffentliche Verwaltung übermitteln. Sind sie nicht in der Lage, ­E-Rechnungen nach dem definierten Standard zu liefern, könnten sie zunehmend Kunden oder Auftraggeber verlieren.

Initiative unterstützt

Um die Digitalisierung für das Handwerk besonders einfach zu machen, haben im Sommer 2018 die DATEV eG und die Adolf Würth GmbH & Co. KG eine Initiative für den elektronischen Rechnungsaustausch mit Handwerksbetrieben gestartet. Mit DATEV SmartTransfer können Würth-Kunden ihren Rechnungsein- und -ausgang in wenigen Schritten digitalisieren und die Grundlagen dafür schaffen, künftige Anforderungen des E-Rechnungsgesetzes zu erfüllen. Interessierte Handwerksbetriebe und Unternehmen können sich nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater für die laufende Pilotphase bewerben.

Fotos: IkonStudio / Getty Images

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Weitere Informationen finden Sie unter: www.datev.de/handwerk