Schadenersatz des Arbeitgebers für überhöhte Einkommensteuerfestsetzung führt nicht zu Arbeitslohn
Wird der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadenersatz gegen seinen Arbeitgeber erfüllt, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt das beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss.
Voraussetzung ist, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist, die Einkommensteuer also ohne die Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung des Arbeitgebers niedriger festgesetzt worden wäre (BFH, VI-R-34/16).
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