Vorsteuerabzug - 18. Juli 2018

Erleichterte Inanspruchnahme

Vorsteuerabzug trotz mangelnder Angaben zum Leistungszeitpunkt möglich

Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Das hat der BFH zur Rechnungserteilung über die Lieferung von Pkws entschieden (BFH, V-R-18/17). Er begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Steuerverwaltung nicht auf die bloße Prüfung der Rechnung beschränken dürfe, sondern auch die vom Steuerpflichtigen beigebrachten zusätzlichen Informationen zu berücksichtigen habe.

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