Betriebswirtschaftlich beraten - 21. Juni 2018

Ein starkes Team

Mandanten wissen es zu schätzen, wenn ihr Berater auch über das Steuer­recht hinaus unter­stützen kann. Und für den Steuer­be­rater können Leis­tungen jenseits der Vor­be­halts­auf­gaben ein lukratives Zu­satz­geschäft sein.

Das Thema betriebswirtschaftlichen Beratung durch Steuerberater ist keinesfalls neu. Es rückt nur im Zuge der Digitalisierung und dem damit befürchteten Verlust an Honorarvolumen aus dem klassischen Kerngeschäft wieder einmal mehr in den Vordergrund. Und warum auch nicht? Als Steuerberater kennt man das Unternehmen durch die Buchhaltung, den Jahresabschluss sowie persönliche Gespräche bereits ziemlich gut. Zumindest sollte man es. Ein externer Unternehmensberater hingegen müsste sich vieles davon mühsam erarbeiten.
Das Feld der betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen eines Steuerberaters ist zudem vielfältig. Im Normalfall werden Leistungen wie steuerliche Vertragsgestaltung, Rechtsformvergleiche oder Controlling bereits jetzt weitgehend von Steuerberatern durchgeführt, ohne dass sie sich bewusst sind, hierbei schon in Form gesonderter Leistungen betriebswirtschaftlich zu beraten. Oder stellen wir uns einmal die klassische Frage, ob der nächste Betriebs-Pkw besser geleast oder finanziert werden sollte. Es wird wohl keinen Steuerberater geben, der sich nicht schon einmal mit einer derartigen Anfrage auseinandergesetzt hat.

Umfassend beraten

Unabdingbare Voraussetzung für eine qualifizierte Beratung ist selbstverständlich eine qualitativ hochwertige Buchhaltung. So sollten klassische Jahresabschlussbuchungen wie die Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten, die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Abschreibungen bereits standardmäßig in der laufenden Buchhaltung mit erledigt werden. Die Qualität der betriebswirtschaftlichen Beratung steht und fällt mit der Qualität der Buchhaltung. Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Beginn an intensiv mit der umfassenden Beratung unserer Mandanten. Dazu gehört eben nicht nur das steuerliche Kerngeschäft, sondern vielmehr auch eine vorausschauende Planung. Unser erklärtes Ziel war stets, den Unternehmern zu helfen, die Zahlen ihres eigenen Betriebs besser zu verstehen. Sie sollten in die Lage versetzt werden, ihr Unternehmen effektiver steuern zu können.

Controlling

Um unser Ziel umzusetzen, nutzen wir nahezu ausschließlich Tools der DATEV. Standardmäßig im Einsatz ist bei uns der Controllingreport. Bei dieser Anwendung, die direkt auf die Daten des Rechnungswesens zurückgreift, werden alle wichtigen Auswertungen in Bezug auf die Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens kurz und bündig dargestellt. Von großem Vorteil ist, dass die Daten direkt aus dem Rechnungswesen ausgewertet werden können. Ein mühsames Befüllen selbst erstellter Excel-Listen ist nicht notwendig. Es werden sowohl wichtige Kennzahlen ermittelt, Entwicklungen als Grafik eingebunden und auch ein direkter Vergleich zwischen Plan- und Istzahlen ermöglicht. Die Analysen des Controllingreports gehen deutlich tiefer als die der klassischen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Die wirtschaftliche Unternehmenssituation wird direkt auf den Punkt gebracht.

Gespräche mit den Mandanten

Unsere Kanzlei führt regelmäßige BWA-Besprechungen mit den Mandanten durch. Die Häufigkeit orientiert sich an den Bedürfnissen der Mandanten. Bei einigen erfolgen sie monatlich, bei anderen quartalsweise, bei einigen sachverhaltsbezogen. So lassen sich auch betriebswirtschaftlich unerfahrene Mandanten schnell und sicher über die aktuelle Situation ihres Unternehmens informieren. Ein Zusatzvorteil, der sich direkt bietet, ist, dass die Auswertungen auch an Banken weitergereicht werden können, die durch ein regelmäßiges Reporting ihrer Kunden einerseits gut informiert sind und andererseits den Steuerberater wiederum als kompetenten Ansprechpartner wahrnehmen. Auch das wirkt sich letztlich wieder auf die Kundenbindung und die Akzeptanz von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen durch den Mandanten aus. Laufende Gespräche mit dem Mandanten bieten aber noch einen anderen Vorteil für Steuerberater. Indem sie sich um die betriebswirtschaftlichen Belange der Mandanten kümmern, wird das Vertrauensverhältnis langfristig gefestigt. Im Rahmen solcher Gespräche ergeben sich nicht selten Ansatzpunkte für weitere Beratungsfelder, etwa Überlegungen für eine generelle Umfinanzierung, einen Rechtsformwechsel, Ansätze für steuerliche Optimierungen von Vermögensanlagen oder Ähnliches. Danach lassen sich fast immer Folgegeschäfte generieren.

Belastbare Unternehmensplanungsrechnung

Ein weiteres Tool, das direkt im Zusammenhang mit dem Controllingreport genutzt werden sollte, ist das Planungs-Cockpit der Wirtschaftsberatung. Die Basis für qualifiziertes Controlling ist eine saubere Planung, an der sich das Controlling orientieren kann. Doch selbst wenn keine detaillierte Planung des Unternehmens erfolgt, lassen sich über den Datenimport aus Rechnungswesen doch zumindest die Vorjahreszahlen als Planzahlen für das neue Geschäftsjahr importieren. So hat man mit wenigen Handgriffen bereits eine belastbare Planungsrechnung, die man dann je nach Bedarf noch individuell anpassen und verfeinern sollte. Die dort erzeugten Planwerte lassen sich wiederum in Unternehmensanalyse, Unternehmensbewertung oder andere Tools exportieren. Gesetzt den Fall, ein Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, der Kontokorrentrahmen ist ausgeschöpft oder es soll ein neues Darlehen beantragt werden, lassen sich durch die umfassende Planungsmöglichkeit in relativ kurzer Zeit entsprechende Analysen erstellen. Analysen, die aus unserer Erfahrung bei Kreditinstituten eine hohe Akzeptanz genießen.

Anwendungsszenarien

Aus dieser kurzen Skizzierung einiger ausgewählter Tools lässt sich bereits die enorme Bandbreite der Anwendungsmöglichkeiten erahnen. Egal, ob nun die laufende wirtschaftliche Beratung zur Erkennung von Schwachstellen und Fehlentwicklungen beauftragt wird, Umfinanzierungen oder Darlehensneuaufnahmen an der Tagesordnung sind, Unternehmensbewertungen nachgefragt werden, ein Vergleich zwischen Leasing und Finanzierung durchgeführt werden soll oder einfach bestimmte Entwicklungen der Zukunft simuliert werden sollen, man kann nahezu jedes Feld der betriebswirtschaftlichen Beratung mit Tools der DATEV bearbeiten. Die umfassende Funktionsanbindung der Programme untereinander ermöglicht auch einen weitgehend reibungslosen Prozessablauf innerhalb der Kanzlei. Das allein genügt aber noch nicht. Will man das Geschäftsfeld der betriebswirtschaftlichen Beratung gewinnbringend für sich erschließen, müssen noch weitere Aspekte berücksichtigt werden.

Beratungsleistung kommunizieren

Dem Mandanten muss klar sein, dass es sich nicht um Leistungen des steuerlichen Kerngeschäfts handelt.

Zunächst einmal ist es unerlässlich, mit dem Mandanten über diese Leistungen zu sprechen. Dem Mandanten muss klar sein, dass es sich hierbei nicht um Leistungen des steuerlichen Kerngeschäfts, sondern eben um zusätzliche Leistungen handelt, auch wenn die Grenzen mitunter fließend sind. Die Tatsache, dass man diese Leistungen quasi mal eben schnell mit erledigen kann, lässt aus unserer Erfahrung den Berater tendenziell davor zurückschrecken, dafür eine Rechnung zu stellen. Hier ist es unumgänglich, im Rahmen der Kanzleistrategie festzulegen, was man dem Mandanten als Bonus gratis mitgeben kann und was nicht. Und das sollte aus unserer Sicht auch im Vorfeld mit dem Mandanten besprochen werden. Der Mandant sollte erkennen können, was der Steuerberater ihm zusätzlich zum normalen Auftrag an Zusatznutzen bieten kann. Ihm sollte allerdings auch die Chance eingeräumt werden, Nein sagen zu dürfen. Wenn er sich bewusst für die Beratung entscheidet, wird er auch gewillt sein, diese entsprechend zu vergüten.

Den Kunden einbeziehen

Weiter ist es wichtig, den Mandanten bereits frühzeitig in die Beratung einzubeziehen. Denn niemand kennt das Unternehmen besser als der Unternehmer selbst. Egal, ob es um die Erstellung einer Ertrags- beziehungsweise Liquiditätsvorschau, eine Unternehmensbewertung, Finanzierungsverhandlungen mit Kreditinstituten oder andere Beratungen handelt, der Unternehmer wird immer wichtige Erkenntnisse über sein Unternehmen liefern können. Beispiele sind hier einfache Fragen, ob eine Leistungssteigerung überhaupt personell bewältigt werden kann, ob Zahlungsmodalitäten von Kunden oder Lieferanten geändert werden können oder ob sich Lieferverzögerungen, Rechtsstreitigkeiten und so weiter ergeben. Es geht immer darum, das zahlenseitige Bild mit dem gefühlten Bild des Unternehmers abzugleichen und mit zu berücksichtigen. Der Unternehmer wird durch diese Vorgehensweise merken, wie viel Arbeit in einer qualifizierten Beratung wirklich steckt, und diese stärker wertschätzen. Er wird sich zudem selbst auch als Unternehmer deutlich ernst genommener fühlen.

Honorare und Haftung

Als Handlungsempfehlung kann ich interessierten Kollegen daher mitgeben, zuerst mit dem Mandanten gemeinsam die Inhalte und Ziele der Beratung abzustecken und schriftlich in einem entsprechenden Auftragsschreiben zu fixieren. Weiterhin empfehle ich die Bewertung der einzelnen Leistungen direkt mit im Auftrag. Das kann anhand von Tagwerken, Stundensätzen oder Pauschalen geschehen. Und was ganz wichtig ist: binden Sie Ihre Mandanten mit in den Beratungsprozess ein und kommunizieren sie regelmäßig. Auf diese Art lassen sich auch mögliche Haftungsrisiken minimieren. Denn schlussendlich werden lediglich Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Niemand kann garantieren, dass eine Handlungsempfehlung auch zum direkten Erfolg führt, denn es können andere externe Faktoren eintreten, die das Ziel anderweitig verhindern. Eine hochwertige Planungsrechnung kann auch keine Kreditzusage garantieren, da hier ebenfalls andere Faktoren eine Rolle spielen, die nicht durch den Berater beeinflussbar sind. Eine gute Unternehmensbewertung garantiert auch nicht einen adäquaten Verkaufspreis. Auch das muss mit dem Mandanten besprochen werden. Dass der Erfolg zwar bestmöglich angestrebt, aber eben nicht garantiert werden kann. Insofern sollte auch der Auftrag entsprechend formuliert werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Fördermittel von Bund und Ländern

Für den Mandanten kann die betriebswirtschaftliche Beratung aber auch noch aus einem weiteren Grund interessant sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben auf eine aktuelle Anfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) bestätigt, dass betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater grundsätzlich als förderfähige Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien gewertet wird. Einschlägig ist in diesem Zusammenhang vor allem das Programm des Bundes Förderung des unternehmerischen Know-hows. Dieses Programm fasst die bisher existierenden KfW-Förderprogramme Gründercoaching Deutschland, Runder Tisch und Turn-Around-Beratung zusammen. Die Maßnahme wird wie bisher auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Fördergegenstand ist äußerst vielseitig. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sind ebenso förderfähig wie spezielle Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten, Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund und so weiter. Die Förderung erfolgt als Zuschuss auf das Beraterhonorar und kann bis zu 3.200 Euro je Beratungsfall betragen. Und auch die Bundesländer stellen Fördermittel für betriebswirtschaftliche Beratungen bereit. Beispielhaft zu nennen wäre hier die Mittelstandsrichtlinie Betriebsberatung/Coaching der Sächsischen Aufbaubank. Förderfähige Beratungsschwerpunkte liegen hier ähnlich der BAFA im Bereich der Unternehmensführung, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Fragen. Doch auch die Erschließung neuer Märkte, Innovationsberatung, Einführung eines betrieblichen Controllings sind förderfähig. Die Förderung hier erfolgt wiederum als Zuschussförderung bis zu maximal 10.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr.

Fazit

Alles in allem lässt sich festhalten, dass betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater beim Mandanten ein für beide Seiten lohnendes Geschäft sein kann. Steuerberater können sich bei entsprechender Qualifikation ein einträgliches Zusatzgeschäft aufbauen. Mandanten wissen es zu schätzen, wenn der Steuerberater umfassend, auch über das Steuerrecht hinaus, weiterhelfen kann. Für den Steuerberater ist es in heutiger Zeit gerade im mittelständischen Umfeld wichtig, über den steuerrechtlichen Tellerrand hinauszublicken, um Inhabern mittelständischer Unternehmen die Relevanz qualitativ hochwertiger betriebswirtschaftlicher Beratung näherzubringen.

Fotos: Colin Anderson / Getty Images

Zum Autor

SG
Sascha Gleitsmann

Steuerberater und Partner der Kanzlei SD & Partner Steuerberater in Aue. Schwerpunkte seiner betriebswirtschaftlichen Beratung: die Begleitung von Unternehmen bei einer vorausschauenden Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung, der steuerlichen Rechtsformberatung sowie bei der Neugründung oder Unternehmensnachfolge.

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