Steuerhinterziehung - 22. März 2018

Verlängerte Festsetzungsfrist

Verlängerte Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung eines Miterben

Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht.

Die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre wirkt dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat, so der Bundesfinanzhof (BFH, VIII R 32/15).

Fotos: alashi, RedlineVector / Getty Images