Berufsständische Versorgungseinrichtungen - 22. März 2018

Steuerfreie Beitragserstattung

Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versor­gungseinrichtungen

Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist unabhängig von einer Wartefrist nach dem Ende der Beitragspflicht steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof zu § 3 Nr. 3 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes (EStG) entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen entschieden. (BFH, X R 3/17).

Da sich der Rechtsstreit nur auf den Veranlagungszeitraum 2013 bezog, musste der BFH die Frage offenlassen, ob die Beitragsrückerstattung zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs in den Jahren führt, in denen der Kläger Pflichtbeiträge zum berufsständischen Versorgungswerk geleistet hat.

Fotos: alashi, RedlineVector / Getty Images