Einheitlicher Datenschutz - 22. März 2018

Einheitlicher Datenschutz

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Am 25. Mai wird es ernst. Dann gilt die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung in allen Mit­glieds­län­dern einheitlich. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die EU-Kommis­sion hat einen Leitfaden für Unternehmen bereit­ge­stellt. Die deutschen Aufsichtsbehörden in­for­mie­ren über Kurzpapiere über Anforderungen. DATEV hat alle not­wen­digen Vorbereitungen für die Zu­sam­men­arbeit mit den Mitgliedern nach dem 25. Mai getroffen sowie unter www.datev.de/dsgvo viele In­for­ma­tio­nen für Steuer­be­ra­ter, Rechtsanwälte und Wirt­schafts­prü­fer bereitgestellt. Darüber hinaus aber darf die DATEV keine individuelle, rechtliche Beratung leisten. Grundsätzliche Fragen rund um den Kanzleibetrieb sind mit den berufs­stän­disch­en Vertretern (Kammern und Verband) zu klären.

Fotos: Scar1984 / Getty Images