Umsatzsteuerfreiheit - 13. Februar 2018

Outsourcing im Bankbereich

Ausfall einer Kapitalforderung führt zu steuerlich anzuerkennendem Verlust

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) entscheiden, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind (BFH, V-R-6/15).

Dieser Vorlagebeschluss des BFH ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten.
Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung in Frage gestellt, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Fotos: orbetto, oxygen_8  / Getty Images