Meldungen aus verschiedenen Gesetzesbereichen
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Zahlung von überhöhtem Entgelt an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person.
BFH, II-R-54/15, II-R-32/16, II-R-42/16
Umsatzsteuer
Umatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen
Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellung von Postsendungen und hat hierzu zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.
Rechnung muss eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen
Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken sowie von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht.
FG Hessen, 1-K-547/14, 1-K-2402/14
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Fortlaufende Rechnungsnummern bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies allein das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines
Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende
Aufwendungen für eine gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH, die ein Wochenende andauern, sind größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen.
Sozialrecht
Glatteistest vor der Fahrt zur Arbeit
Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt er sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall.
Erbrecht
Rentenansprüche des Erblassers
Macht ein Erblasser zu Lebzeiten ihm zustehende Rentenansprüche nicht geltend, kann der Zahlungspflichtige dem Erben die ihm gegen den Erblasser zustehenden Einwände geltend machen und auch die Einrede der Verjährung erheben.
Vertragsrecht
Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter
Reisende können bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf Prozent oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Reisevertrag zurücktreten.