Mandats­be­zogene Daten - 17. Januar 2018

Zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Mandatsbezogene Daten sind zu übermitteln.

 
 
 

Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern zu­sam­men­fassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatz­steuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Der Bundes­finanzhof hat nun entschieden, dass Rechts­anwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern dürfen (BFH, XI-R-15/15), obgleich Rechtsanwälten im Be­steue­rungs­verfahren grundsätzlich ein Auskunfts­ver­weigerungs­recht zusteht, das sowohl die Identität des Mandanten als auch die Tatsache seiner Beratung umfasst.

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