Mandatsbezogene Daten sind zu übermitteln.
Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.Nr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern dürfen (BFH, XI-R-15/15), obgleich Rechtsanwälten im Besteuerungsverfahren grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, das sowohl die Identität des Mandanten als auch die Tatsache seiner Beratung umfasst.
Foto: RedlineVectorw / Getty Images