Einkünfte aus Kapitalvermögen - 17. Januar 2018

Insolvenzbedingter Ausfall

Ausfall einer Kapitalforderung führt zu steuerlich anzuerkennendem Verlust.

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) für den Fall der Insolvenzer­öffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden (BFH, VIII-R-13/15). Inwieweit die aufgeführten Grundsätze auch für einen Forderungsverzicht oder etwa den Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft gelten, hatte der BFH nicht zu entscheiden. Auch in diesem Bereich dürfte jedoch die mit der Abgeltungsteuer eingeführte Quellenbesteuerung die traditionelle Beurteilung von Verlusten beeinflussen.

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