Oktoberfest - 23. Oktober 2017

Steuerbegünstigte Wiesnbrezn

Ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt für Brezelverkauf auf dem Oktoberfest

Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten Wiesnbrezn an die Gäste des personen­ver­schiedenen Fest­zeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatz­steuersatz von sieben Prozent für Lebensmittel anzu­wenden.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. August 2017 (BFH, V-R-15/17) die Rechtsauffassung der Finanz­ver­waltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen res­tau­rant­ähn­lichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen sollte.

Das Urteil ist zu den Streitjahren 2012 und 2013 ergangen. Bei gleich­blei­ben­den Verhältnissen ist die BFH-Entscheidung auch für die Folgejahre zu beachten.

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