Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren - 19. August 2017

Kopie einer
Kopie reicht aus

Im Umsatzsteuervergütungsverfahren genügt die Kopie einer Rech­nungs­kopie

Bei der Kopie einer Rechnungskopie handelt es sich mittelbar um die Kopie des Originals und damit um eine originalgetreue Reproduktion. Für ein Erfordernis, die elektronische Kopie von einer Originalurkunde anzufertigen, ist nach Ansicht des BFH kein Sachgrund ersichtlich (BFH, V-R-54/16).

Anders als nach der bis 2009 ­geltenden Rechtslage, nach der Rechnungen im Original einzureichen waren, bestehe jetzt keine Möglichkeit mehr, auf dem übermittelten Dokument Markierungen anzubringen, um eine wiederholte missbräuchliche Nutzung einer Rechnung im Vergütungsverfahren zu verhindern.

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