Konsolidierung - 22. März 2017

Gültigkeitsdauer für Meldungen der Folgekonsolidierung hinterlegen

Mit Abschlussprüfung Konsolidierung/ Konsolidierung Version 4.7 (Programm-DVD 10.1) können Sie jetzt bei der Kennzeichnung der Meldungen als Folgekonsolidierung eine Gültigkeitsdauer hinter­legen.

Mit Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung Version 4.7 (Programm-DVD 10.1, Januar 2017) können Sie jetzt bei der Kennzeichnung der Meldungen als Folgekonsolidierung eine Gültigkeitsdauer hinterlegen. Diese steuert, wie lange die Anpassungsmaßnahme in die Folgejahre übernommen wird beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt diese nicht mehr relevant ist.
Diese Meldungen sind dann im Folgejahr automatisch vorhanden und werden unter Positionen Konzern in der Spalte Folgekonsolidierung mitgeführt.

So gehen Sie vor

Im Meldungsdialog erfassen Sie in der Spalte Gültig bis die gewünschte Gültigkeit der Folgekonsolidierung.

Sie können definieren, ob

  • die Meldung Unbegrenzt gültig sein soll oder
  • nach einer bestimmten Anzahl von Ausführungen (zum Beispiel drei Ausführungen) endet, oder
  • die Gültigkeit mit Bezug auf ein bestimmtes Geschäftsjahr enden lassen.

Was Sie noch wissen müssen

Haben Sie bei der ursprünglichen Erfassung der Folgekonsolidierung keine Gültigkeit hinterlegt, können Sie dies nachholen. Klicken Sie dazu im Register Positionen Konzern in der Spalte Folgekonsolidierung auf die Position. Im Fenster Konsolidierungsmeldungen aus den Vorjahren können Sie in der Spalte Gültig bis nachträglich die Gültigkeit der Folgekonsolidierung eintragen.

MEHR DAZU

Weitere Informationen dazu in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1021847)

Kontakt:

Fragen zum Programm beantwortet der Programmservice Konsolidierung.

Telefon: +49 911 319-32400; E-Mail: konsolidierung@service.datev.de