euBP 2.0 - 15. Dezember 2016

Luft nach oben

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), die es bisher für Lohndaten gab, wird künftig auch für die Datenübermittlung aus der Finanzbuchführung möglich sein. Als Pilotanwender konnte Steuerberater Johannes Zolk schon vor der Freigabe Erfahrungen mit der erweiterten euBP sammeln. Hier sein Bericht.

Seit 1. Januar 2012 gibt es die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozial­ver­sicherung. Arbeitgeberdaten, die ein Prüfer für die Betriebsprüfung nach § 28p Sozial­gesetz­buch (SGB) IV benötigt, können seitdem elektronisch bereitgestellt werden. Bislang galt dies allerdings nur für Lohndaten. In Zukunft soll das Verfahren auch bei Daten aus der Finanzbuchführung greifen.
Die Rentenversicherungsträger verfolgen das Ziel, die Betriebsprüfung durch die Daten­über­mitt­lung maschinell zu unterstützen und so den Aufwand einer Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern. Für mich als Steuerberater trifft das auch zu: Die euBP mit den Fi­nanz­buch­füh­rungs­daten ist schon jetzt eine willkommene Möglichkeit, die Betriebsprüfung durch die Sozial­ver­siche­rungs­träger schneller und unkomplizierter unter Dach zu bringen.

Um künftig auch Daten der Finanzbuchführung übertragen zu können, wird das DATEV-Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft erweitert. Im Gegensatz zu den Lohndaten ist der Inhalt, der aus der Finanzbuchhaltung im Rahmen der euBP zu übermitteln ist, als Min­dest­inhalt bestimmt. Für jedes Wirtschaftsjahr, das im Prüfungszeitraum liegt, umfasst er die Summen-und-Saldenliste sowie für eine Mindestanzahl an Konten die Einzelbuchungssätze. Sind aus Sicht des Prüfers Informationen aus weiteren Konten notwendig, so können weitere Konten mit ihren Einzelbuchungssätzen zusätzlich übermittelt werden. Im Programm ist der Min­dest­um­fang vor­be­legt. Um weitere Konten inklusive aller dort erfassten Buchungssätze zu übermitteln, muss man lediglich in die gewünschte Zeile einen Haken setzen. Ein Durchstieg auf die Kon­ten­blatt­ansicht ist für jedes ausgewählte Konto direkt aus der Anwendung heraus möglich.

Durch die elektronische Übermittlung gehen die Rentenversicherungsträger einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und ermöglichen auch für uns Berater effizientere Prozesse. In zwei Punkten würde ich mir aber von den Rentenversicherungsträgern Verbesserungen wünschen:

  • Bisher ist die Übermittlung elektronischer Belege im Rahmen der euBP nicht vorgesehen. Auch dann, wenn elektronische Belege vorliegen und mit einem Buchungssatz verknüpft sind, der in den Übermittlungsumfang fällt, können diese nicht von der Deutschen Renten­versicherung empfangen werden. Im Zweifelsfall müssen Belege weiter in Papierform vorgelegt werden
  • Um weitere Effizienzvorteile durchgehend bei allen Beteiligten sicherzustellen, sollten auch die vor- und nachgelagerten Prozessschritte im Rahmen der euBP so digitalisiert werden, dass daraus elektronisch auswertbare Informationen ableitbar sind (zum Beispiel Prüf­an­kün­di­gungen, Prüfbescheide oder Prüfungsmitteilungen)

Mit diesen Verbesserungen wäre für alle Beteiligten ein durchgängiger elektronischer Prozess sichergestellt. Der Aufwand für eine Betriebsprüfung könnte so noch weiter reduziert werden.

Abb.: Auswahl der Mandanten aus der Finanzbuchführung

MEHR DAZU

MEHR DAZU

Programm Digitale Be­triebs­prü­fung Per­so­nal­wirt­schaft, Art.-Nr. 41869, ist in Ihrem DATEV-Lohnprogramm automatisch enthalten.