- 24. November 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Das Erb- und Erbschaftsteuerrecht ist vielschichtig. Ob Nachfolgeplanung oder Reform der Erbschaftsteuer – der Spannungsbogen ist breit.

die Themenbereiche Familie, Vermögen und Steuer sind jedes für sich spannend, aber auch heikel und konfliktträchtig. Nicht selten ist Streit vorprogrammiert und es kommt zu familiären Auseinandersetzungen, die bei vorausschauender Planung vermeidbar wären.

Das gilt im Besonderen für Unternehmer. Sie sind nicht nur ihrer Familie verpflichtet, sondern stehen vor allem auch ihrem Betrieb gegenüber in der Verantwortung. Daher besteht ein gutes, fundiertes Unternehmertestament aus einem Kanon von aufeinander abgestimmtem Testament, Ehe- und Gesellschaftsvertrag sowie weiteren flankierenden Maßnahmen. Ein anderes erbrechtliches Gestaltungsmodell ist das sogenannte Supervermächtnis, das die Nachteile des Berliner Testaments ausgleichen soll. Wird das gemeinschaftliche Testament, in dem sich die Eheleute als Alleinerben einsetzen, mit einem Supervermächtnis ergänzt, können offene Flanken bei der Erbschaftsteuer und dem Pflichtteil geschützt werden.

Relativ neu ist die Frage nach dem digitalen Erbe. Was wird aus den Spuren eines Verstorbenen im Internet? Bekommen die Erben Zugriff auf Facebook, Ebay, Twitter und Yahoo? Wie lässt sich der digitale Nachlass schon zu Lebzeiten vorbereiten?

Neue Regeln für Erben ergeben sich schließlich aus der Erbschaftsteuerreform. Durch den nun gefundenen Kompromiss werden Firmenerben auch zukünftig entlastet, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Viel Vergnügen und Kurzweil bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.
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Markus Korherr

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