- 27. Oktober 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Im Geschäfts­ver­kehr werden ver­mehrt Rechts­ge­schäfte grenz­über­schrei­tend ab­ge­schlossen. Hier stellt sich die Frage nach den Ver­trags­be­ziehungen, Normen und Vorschriften.

aufgrund der Globalisierung, der fortschreitenden europäischen Integration und nicht zuletzt auch der rasanten Entwicklung des Internets sind internationale Rechtsgeschäfte mittlerweile alltäglich geworden.
Deutschland ist eine der führenden Exportnationen. Das setzt den Abschluss internationaler Verträge zwingend voraus. Viele der Vertragsbeziehungen bestehen schon seit Jahren, obgleich die Vereinbarungen in der Regel komplex und risikobehaftet sind. Nicht selten sind nämlich ausländische Rechtsordnungen tangiert.
Dabei fällt auf, dass eine Reihe der Probleme maßgeblich durch die vermeintlich unwichtigen Klauseln gerade am Ende des Vertrags beeinflusst werden, die sich mit den Fragen zur Rechtswahl und Gerichtsbarkeit beschäftigen. Hier gilt es, die betroffenen Unternehmen stärker zu sensi­bi­li­sieren.
Und welche Normen und Vorschriften dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen, ist leider oft auch eine Frage der Verhandlungsmacht. Denn die stärkere Partei wird regelmäßig nicht bereit sein, auf den Schutz des ihr vertrauten Rechts zu verzichten.

Schließlich fällt auf, dass Unternehmenskäufe mit internationalem Bezug in Deutschland mittlerweile eine bedeutende Stellung einnehmen. Ausländische Investoren interessieren sich inzwischen auch für kleinere und mittlere deutsche Firmen. Vor dem Erwerb von Unternehmen „über die Grenze“ sind aber zahlreiche Fragen zu klären.

Viel Vergnügen und Kurzweil bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.
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Markus Korherr

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