DATEV-Lohn­dienst­leistung - 27. Oktober 2016

Abrechnung Öffentlicher Dienst

DATEV übernimmt jetzt auch die Entgeltabrechnung der Sonderabrechnungsform Öffentlicher Dienst.

Nach erfolgreicher Einführung der Dienstleistung DATEV-Lohnabrechnung im Auftrag Ihrer Kanzlei für Normallöhne übernimmt DATEV ab November 2016 auch Entgeltabrechnungen der Sonderabrechnungsform Öffentlicher Dienst. Wie bei den Normallöhnen kann die Kanzlei die Tätigkeiten der Lohnabrechnung an einen persönlich bekannten Ansprechpartner bei DATEV übertragen. DATEV handelt auch hier als verlängerte Werkbank der Kanzlei und agiert praktisch wie ein Kanzlei-Mitarbeiter. Die Daten- und Prozesshoheit sowie die Gestaltung und Beratung des Mandats bleiben in der Kanzlei. Die Dienstleistung wird exklusiv Kanzleien und nur im per­sön­lichen Gespräch zwischen Mitglied und DATEV angeboten. Es erfolgt keine Information auf www.datev.de.

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Bei Interesse an der neuen Dienst­leis­tung sprechen Sie Ihren kun­den­ver­ant­wort­lichen An­sprech­part­ner im Außen­dienst an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an lohndienstleistung @datev.de.