- 28. Juli 2016

Nachrichten Steuer und Recht

Kindergeld +++ Arbeitszimmer +++ Nachrichten-Ticker

Kindergeld

Familienleistungen

Kindergeld

Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschie-denen Ehefrau, ist nur sie kindergeldberechtigt.

Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt, wie der BFH entschieden hat (Urt. v. 4. Februar 2016, III R 17/13). Entscheidend ist hierfür die unionsrechtliche Vereinheitlichung der nationalen Regelungen zur sozialen Sicherheit. Danach ist bei Ansprüchen auf Familienleistungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten die gesamte Familie so zu behandeln, als würde sie im Mitgliedstaat wohnen, dessen Familienleistungen beansprucht werden (Wohnsitzfiktion). Da das deutsche Kindergeldrecht nicht danach unterscheidet, ob die Eltern eines Kinds verheiratet sind oder nicht, ist die geschiedene Ehefrau Familienangehörige. Somit gilt sie als mit dem Kind in Deutschland lebend. Damit steht ihr der Anspruch auf Kindergeld zu, da nach deutschem Recht das Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern an den Elternteil ausgezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Arbeitszimmer

Betriebsausgaben

Arbeitszimmer

Aufwendungen für privat genutzte Nebenräume sind als Werbungskosten nicht abzugsfähig.

Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zum nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, so der BFH (Urt. v. 17. Februar 2016, X R 26/13). Die Klägerin unterhielt in ihrer Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer, das sie für ihre nur von diesem Arbeitszimmer aus betriebene gewerbliche Tätigkeit nutzte. Während das Finanzamt die Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannte, versagte es die Berücksichtigung der hälftigen Kosten für die jedenfalls auch privat genutzten Nebenräume (Küche, Bad und Flur). Der BFH gab dem FA recht.

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Verluste aus betrieblichen Termin­geschäften

Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Wie der BFH mit Urteil vom 28. April 2016 entschieden hat, gilt das zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung kommt (BFH, IV-R-20/13).

Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung

Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung. Das hat der BFH mit Urteil vom 4. Februar 2016 entschieden und damit dem Kläger Kindergeld versagt (BFH, III-R-14/15).

§ 6b-Rücklage vor Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts übertragen

Gemäß §§ 6b, c EStG kann der Steuerpflichtige für stille Reserven, die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen aufgedeckt wurden, eine Rücklage bilden und diese später auf die Anschaffung oder Herstellung eines Ersatzwirtschaftsguts übertragen, um so die sofortige Versteuerung zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn eine solche Rücklage bereits vor der Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts auf einen anderen Betrieb übertragen wird (FG Münster, 7-K-716/13-E).

Steuerliches Verfahrensrecht

Doppelte Gebührenentstehung bei verbindlicher Auskunft

Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten, wie der BFH mit Urteil vom 9. März 2016 zu einer ertragsteuerlichen Organschaft entschieden hat (BFH, I-R-66/14).

Übermittlung von Besteuerungsgrundlagen an eine gesetzliche Krankenkasse

Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2014 mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist (Urt. v. 22. April 2016; FG BaWü, 13-K-1934/15).

Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur

Gesetzlich Versicherte haben während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihren Arbeitgeber ausschließlich dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die vom Sozialleistungsträger bewilligte Maßnahme in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat (BAG, 5-AZR-298/15).