DATEV EU-Vorsteuervergütung pro - 28. Juli 2016

Zertifikat rechtzeitig beantragen

Ein im Inland ansässiges Unternehmen, das Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt hat, kann die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen. Stichtag für Erstattungsanträge aus dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2015 ist der 30. September 2016.

Um gleich mehrere Vorsteuervergütungsanträge gleichzeitig ans BZSt zu senden, können Sie in den Programmen EU-Vorsteuervergütung pro oder EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen die Massendatenschnittstelle verwenden. Wenn Sie die Massendatenschnittstelle nutzen möchten, benötigen Sie ein gültiges Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP). Dazu müssen Sie sich beim BZStOnline-Portal registrieren. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Erstattungsanträge aus dem VZ 2015 müssen bis spätestens 30. September 2016 über das Online-Portal des BZSt eingereicht werden.

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Arbeiten mit EU-Vorsteuervergütung pro, Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070287)

Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat, Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1050234)

Bestellen:

DATEV EU-Vorsteuervergütung pro, Art.-Nr. 40198
DATEV EU-Vorsteuervergütung für Unternehmen, Art.-Nr. 40255