Zum 31. Dezember 2016 stellt DATEV die Kontenrahmen SKR 80 und SKR 81 ein. Die Alternative: die Branchenpakete für Ärzte und Zahnärzte auf Basis des SKR 03 und SKR 04. Dass die zeitige Umstellung sinnvoll ist, berichtet Antje Ihling, Teamleiterin Finanzbuchhaltung in der Steuerberatungsgesellschaft Röhn & Voss in Erfurt.
Antje Ihling ist auf die Branchenpakete für Ärzte und Zahnärzte umgestiegen und zufrieden. Anfängliche Bedenken? Geschwunden! Die Branchenpakete empfiehlt sie gern weiter. Dass die beiden Kontenrahmen wegfallen werden, darüber informiert DATEV seit 2013. Die Frage, die sich Antje Ihling stellte: Muss das jetzt sein, was kommt auf mich zu? Ihre Mandanten, sie selbst und die Mitarbeiter waren zufrieden mit dem, was sie nutzten, erinnert sie sich: „Wirklich interessiert hatte uns das nur am Rande, hieß es doch immer erst ab 2017 – das war ja noch lange hin.“
Die Vorteile der Branchenpakete waren die Gründe, warum sie schon zum Jahreswechsel 2014 auf 2015 umstellte: „Die zugehörigen Auswertungsmöglichkeiten sind für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Bilanz vorbelegt, wir mussten keine individuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) schlüsseln, eine super Arbeitserleichterung“, erzählt Antje Ihling. Darüber hinaus sind es die übersichtlichen Auswertungen und die arztspezifischen Bezeichnungen, die für die Mandanten gut verständlich sind; und so für beide Seiten positiv. Zusätzliche Auswertungsangebote können deutlich besser genutzt werden – auch von den Mandanten. „Wir möchten diese neue Lösung des Kontenrahmens mit der Nutzung der Branchenpakete nicht mehr missen. Auch an den sechsstelligen Kontenrahmen haben wir uns erstaunlich schnell gewöhnt“, erklärt Ihling abschließend.
Der Umstieg
Ein neues Wirtschaftsjahr anlegen, Einstellung mit Kontenrahmenwechsel und Branchenpaket, bis hier ging es schnell. Dank Vorlagen und Hilfen von DATEV sollte auch die Kontenüberleitung schnell erledigt sein. Eine Hürde blieb: Individuelle Konten werden nicht automatisch für die Überleitung vorgeschlagen, das muss für jedes Konto separat passieren. Was Antje Ihling dabei auf die Füße fiel, wie sie selbst sagt, waren nicht ausreichend oder nicht eindeutig beschriftete individuell angelegte Konten: „Das hieß also, raus aus der Jahresübernahme, im Vorjahr nachschauen oder gegebenenfalls mit den Kollegen abstimmen und dann wieder neu mit der Überleitung beginnen. Erst nach einigen Versuchen habe ich festgestellt, dass man auch noch später Konten nachträglich überleiten kann. Selbst Anlagevermögen kann manuell nachträglich übertragen werden. Es passiert ja doch, dass plötzlich zum Jahresabschluss noch etwas dazugekommen ist.“
Wichtig ist es also, vorher zu klären, was mit individuell angelegten Konten passiert und wie diese übergeleitet werden. Es sollte ja für alle Mandanten gleich laufen, zwecks leichterem Vorgehen. Antje Ihling empfiehlt, je nach Größe der Kanzlei nur ein bis drei Kollegen mit der Umstellung zu betrauen. Damit gestaltet sich die Überleitung für alle Mandanten nach dem gleichen Schema, und es tauchen keine Überraschungen auf.
Hinweis: Vergessen Sie nicht Ihre Mandanten in Unternehmen online, die hier Kassen- und Rechnungsbücher nutzen. Denn hier muss man ebenfalls auf das jeweilige neue Branchenpaket umstellen, ein Einspielen der Daten ist sonst nicht möglich.
MEHR DAZU
DATEV Branchenberatung Ärzte, Art.-Nr. 69361 (Software)
Dialogseminar online auf Abruf
Umstellung auf die DATEV Branchenpakete Ärzte/Zahnärzte, Art.-Nr. 77874
Umstiegshilfen in der Info-Datenbank:
Von SKR 80/SKR 81 auf das Branchenpaket für Zahnärzte bzw. Ärzte (SKR 03 oder SKR 04) umsteigen (Dok.-Nr. 1070217)
Branchenpaket für Ärzte – Umfang und Einrichtung (Dok.-Nr. 1080263)
Branchenpaket für Zahnärzte – Umfang und Einrichtung (Dok.-Nr. 1080264)