Steuerberater in der DDR - 30. Juni 2016

Im Schatten des Sozialismus

Für Steuerberater war es schwierig, sich in der DDR zu be­haup­ten. Sie wurden als Profi­teure des Kapi­ta­lis­mus be­trach­tet und durften sich le­dig­lich Helfer in Steuer­sachen nennen.

Auch in der DDR, dem sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern, mussten die Menschen Steuern zahlen. Allerdings nicht an die Finanzämter – diese waren im Herbst 1952 im Zuge einer Reform, bei der die Finanzverwaltung der allgemeinen Verwaltung eingegliedert wurde, aufgelöst worden. Das Finanzsystem war zentralisiert und sollte so eine bessere Steuerung der so­zia­lis­tischen Volkswirtschaft ermöglichen. Überhaupt legte die DDR-Regierung viel Wert auf eine Abgrenzung zu alten rechtlichen Grundsätzen beziehungsweise zum westdeutschen Nachbarn. So fehlten rechtsstaatliche Steuerprinzipien, wie etwa die Beachtung der steuerlichen Leis­tungs­fä­hig­keit. Diese wurden bewusst abgelehnt und als nicht mehr zeitgemäße Prinzipien einer kapi­ta­lis­tischen Gesellschaft diffamiert. Das Ziel war schließlich der Aufbau eines sozialistischen Wirt­schafts­systems nach sowjetischem Vorbild.

„Fachleute für Steuerhinterziehung“

Das Steuersystem der DDR sollte diesen Aufbau unterstützen. Es unterschied dazu zwischen natürlichen Personen (sogenannte Kapitalisten und Werktätige) und juristischen Personen (mit der Unterscheidung, ob sich etwa ein Betrieb in genossenschaftlicher, privater oder staatlicher Hand befand). Die Steuern wurden diesen Gruppen entsprechend aufgeteilt. Hinzu kamen immer mehr in ihrer Höhe geheim gehaltene steuerliche Teuerungszuschläge (produktbezogene Abgaben) auf höherwertige Genussmittel und industrielle Verbrauchsgüter. Zigtausend solcher Aufschläge verteuerten schließlich das Leben der Konsumenten in der DDR. Dagegen wurden Grundnahrungsmittel wie Brot und sozialpolitisch wichtige Industriewaren staatlich sub­ven­tio­niert und häufig noch unter den Herstellungskosten verkauft. Trotz der Komplexität des Steuersystems war es für Steuerberater schwierig, sich in der DDR zu behaupten. Viele Privat­unter­nehmen gingen nach Westdeutschland oder mussten schließen. Dadurch fehlten potenzielle Mandanten. Weit schwerer wog aber, dass der Berufsstand staatlichen Repressionen ausgesetzt war. Steuerberater wurden als Helfer und Profiteure des Kapitalismus betrachtet. Einen Höhe­punkt der Repressionspolitik stellte der „Steuersabotageerlass“ vom Februar 1950 dar. Dieser ordnete unter anderem an, dass die Landesfinanzdirektionen alle Steuerberater melden mussten, „die bei der Abgabe von Steuererklärungen beratend oder helfend mitgewirkt haben“. Den gemeldeten Steuerberatern drohte der Entzug ihrer Zulassung oder sogar ein Gerichtsverfahren. In den nächsten Monaten verschärfte sich die Lage für die steuerberatenden Berufe weiter. Walter Ulbricht attackierte auf dem dritten SED-Parteitag die Steuerberater als „Fachleute für Steuer­hin­ter­ziehung“, welche in Zukunft einer „produktiven Tätigkeit“ zugeführt werden müssten. Ein gesetzliches vollständiges Berufsverbot wurde trotz aller Drohungen und Einschränkungen nie ausgesprochen. 1956 richtete der Staat sogenannte volkseigene Büros für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ein. Diese sollten eine Beraterfunktion übernehmen und zugleich die Erfüllung der Planaufgaben überwachen. Die Steuerberatung war damit Teil des staatlichen Kon­troll­ap­pa­rats geworden. Freien Steuerberatern wurde nahegelegt, sich in den Dienst dieser Büros zu stellen. Ab 1957 trat ein partielles Berufsverbot in Kraft, Steuerberater durften sich nur noch Helfer in Steuersachen nennen. Wer ein solcher Helfer werden wollte, hatte bis Ende des Jahrs 1958 Zeit, die entsprechende Prüfung abzulegen. Trotz aller Einschränkungen arbeiteten einige Steuer­be­rater unter der Bezeichnung Helfer in Steuersachen unbeirrt freiberuflich weiter. Der Staat reagierte: Die Freiberufler sollten nun durch Veranstaltungen, Vorträge und andere Maßnahmen für den Dienst am sozialistischen Staat gewonnen werden. Tatsächlich reduzierte sich die Zahl der Berater über die Jahrzehnte hinweg, zumal weitere gesetzliche Hürden ein­ge­führt wurden.

Instrument gegen die Privatwirtschaft

In den 1980er-Jahren setzten sich die von der Bevölkerung zu zahlenden Steuern zu 97 Prozent aus der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer zusammen. Den Rest machten Abgaben, wie beispielsweise die Kfz-Steuer, aus. Allerdings spielten die Steuereinnahmen durch die Bevölkerung sowie durch private Betriebe für den Staatshaushalt kaum eine Rolle. Das meiste Geld spülten die volkseigenen Betriebe in die Haushaltskasse. In den 1980er-Jahren machten Abgaben der Staatswirtschaft, wie etwa Gewinnsteuer oder die Produktions- und Handelsfondsabgabe, zwei Drittel der Staatseinnahmen aus. Steuern wurden ferner als Instrument eingesetzt, um die Privatwirtschaft (noch mehr) zu verdrängen. So wurden beispielsweise die Einkünfte von Unternehmern stark progressiv besteuert, sodass den privaten Betrieben kaum Geld zum Wirtschaften blieb. Das dadurch eingenommene Geld wurde in den Aufbau sozialistischer Staatsbetriebe gesteckt. Nur etwa 300 Helfer hielten bis zum Ende der DDR durch. Kurz vor der deutschen Vereinigung verbesserte sich ihre Situation. Viele Beschränkungen wurden fallen gelassen, neue Vorschriften eingeführt, die sich im Kontext der anbahnenden Wiedervereinigung an denen der Bundesrepublik orientierten. Der Beruf des Steuerberaters wurde noch im Juni 1990 in der DDR wiedereingeführt, der Helfer in Steuersachen dagegen abgeschafft. Mit dem Steuerberatungsgesetz von 1990 wurden die Steuerberater der DDR ihren westdeutschen Kollegen gleichgestellt.

MEHR DAZU

Buck, Hannsjörg: Steuern, in: Rainer Eppelmann u.a. (Hg.): Lexikon des DDR-Sozialismus, Paderborn 1996
Duda, Sandra: Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR, Diss., Berlin 2010

Hacke, Constanze: Der Zehnte – Ein Streifzug durch die Steuergeschichte, in: Informationen zur politischen Bildung – Steuern und Finanzen, Heft 288 (2012), S. 12–21

Kumpf, Johann Heinrich: Der Wiederaufbau des Berufsstandes in der ehemaligen DDR, in: Karl-Heinz Mittelsteiner (Hg.): Illustrierte Geschichte des steuerberatenden Berufes, Augsburg 1999

Pausch, Alfons: Die Zeit bis zur Verkündung des Steuerberatungsgesetzes 1949–1961, in: Karl-Heinz Mittelsteiner (Hg.): Illustrierte Geschichte des steuerberatenden Berufes, Augsburg 1999

Vortmann, Heinz: Staatshaushalt, in: DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem – Wirtschaftspolitik – Lebensstandard. Ein Handbuch, Opladen 1981

Zu den Autoren

IW
Irene Wallner

Neumann & Kamp,
Historische Projekte

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TB
Tobias Birken

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