- 24. März 2016

Nachrichten Steuer und Recht

Kein er­mäßig­ter Steuer­satz +++ Aus­schluss +++ Nach­rich­ten-Ticker

Kein ermäßigter Steuersatz

E-Books

Kein ermäßigter Steuersatz

Digitale Sprachwerke unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz.

Der BFH hat entschieden (V-R-43/13), dass Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprach­werken (wie zum Beispiel E-Books) bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz unter­liegen. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich dem­ge­gen­über um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, ist der Regelsteuersatz an­zu­wenden. Zwar ist auf die Ver­mietung der in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz ge­nannten Bücher der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Digitale Sprachwerke sind aber keine Bücher im Sinne dieser Anlage 2. Das folgt insbesondere aus dem Unionsrecht, das dem nationalen Umsatzsteuerrecht zugrunde liegt. Der BFH verneinte auch eine steuersatzermäßigte Einräumung von Rechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Ausschluss

Insolvenzverwaltung

Ausschluss

Grundgesetzkonform: Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter.

Der in § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das BVerfG entschieden (1-BvR-3102/13). Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwalts-GmbH, die aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person nicht in die Vorauswahlliste eines In­sol­venz­gerichts aufgenommen wurde, hat das BVerfG zurückgewiesen. Der Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ist verfassungsrechtlich ge­recht­fertigt, denn der Gesetzgeber durfte aus den Besonderheiten der intensiven insolvenz­gericht­lichen Aufsicht über den Insolvenzverwalter die Notwendigkeit ableiten, dass nur eine natürliche Person mit diesem Amt betraut werden soll.

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Einkommensteuer/Lohnsteuer

BFH hält Zinsschranke für verfassungswidrig

Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sogenannte Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH, I-R-20/15).

BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung

Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige restriktive Entscheidungspraxis gelockert (BFH, III-R-49/13).

Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der eigenen Kinder

Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Dies hat das FInanzgericht (FG) Münster entschieden (FG Münster, 4-K-2091/13-E).

Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder

Das BMF nimmt zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familien­leis­tungs­aus­gleich nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012 ausführlich Stellung (BMF, IV C 4-S-2282/07/0001-01).

Umsatzsteuer

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Hochzeit- und Trauerreden

Der BFH hat entschieden, dass Hochzeits- und Trauerredner unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler in Anspruch nehmen können (BFH, V-R-61/14).

Erbrecht-/Schenkungsteuer

Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der BFH unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden (BFH, II-R-46/13).

Arbeitsrecht

Arbeitgeber darf Browser-Verlauf auswerten

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, 5-Sa-657/15).

Vertragsrecht

Flugbuchungen

Luftfahrtunternehmen können den vollständigen Flugpreis bereits unmittelbar bei Abschluss des Beförderungsvertrags verlangen (BGH, X-ZR-97/14).