Tipps zur Konsolidierung - 24. März 2016

Meldungen aus dem Vorjahr

Um konzerninterne Verflechtungen zu eliminieren, erfassen Sie Meldungen, zum Beispiel zur Schul­den­kon­so­li­die­rung oder Ka­pi­tal­kon­so­li­die­rung, im Pro­gramm Ab­schluss­prü­fung Kon­so­li­die­rung be­zie­hungs­weise Kon­soli­die­rung.

Für jährliche Anpassungen gibt es im Meldungsdialog die Spalte Folgekonsolidierung. Hier können Sie wählen, ob die jeweilige Meldung relevant ist, für eine

  • Erstkonsolidierung – für erstmalig erforderliche Anpassungen, die in der Meldung erfasst werden (Tochterunternehmen wird erstmalig in den Konzern einbezogen), – oder eine
  • Folgekonsolidierung – für Anpassungen zu den nachfolgenden Bilanzstichtagen, die in der Meldung erfasst werden (Tochterunternehmen war im Vorjahr bereits im Konzern enthalten).

Die für die Erst- beziehungsweise Folgekonsolidierung gekennzeichneten Meldungen werden mit allen Anpassungen automatisch in die Folgejahre übernommen. Sollte sich in den Folgejahren die Frage stellen, woher die Werte stammen, dann ist dies einfach nachvollziehbar: Sie öffnen einen Konzernbestand und befinden sich im Fenster Positionen Konzern. Ein Doppelklick auf den entsprechenden Wert in der Spalte Folgekonsolidierung und die Zusammensetzung der Einzelwerte, die aus Vorjahren übernommen wurden, sowie deren Ursprung werden angezeigt.

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Weitere Informationen dazu in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1071122)

Weitere Infos zu den DATEV-Lö­sun­gen zur Kon­so­li­die­rung auf www.datev.de/ konsolidierung

In zwei kosten­freien Ver­an­stal­tun­gen zeigen wir Ihnen wichtige Pro­gramm­funk­tio­nen:

Pro­dukt­forum Kon­so­li­die­rung, Art.-Nr. 70041

Produktpräsentation online Konsolidierung, Art.-Nr. 73272

Kontakt:

Anmeldung und weitere Informationen

Telefon: +49 911 319-40867

E-Mail: apveranstaltungen @service.datev.de

Fragen zum Programm beantwortet der Programmservice Konsolidierung

Telefon: +49 911 319-2400

E-Mail: konsolidierung @service.datev.de