Schutzmaßnahmen - 28. Januar 2016

Finger weg von meinem Vermögen

Welche Strategien gibt es, das Privat­ver­mö­gen dauer­haft vor dem Zu­griff von Dritten ab­zu­schot­ten? Wie kann man sich vor un­an­ge­neh­men Über­raschun­gen durch den Fiskus oder durch Gläu­bi­ger schützen? Wichtig ist eine früh­zei­tige Planung.

Vermögen wird nicht nur durch Inflation oder Steuern in seinem Bestand bedroht. Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen, aber auch Erbfälle und so weiter bergen die Gefahr eines Haf-tungszugriffs von Gläubigern wie etwa Banken, dem Finanzamt, Exgatten oder Pflichtteilsberechtigten. Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen sind, sind rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Diese Gestaltungen zum Vermögensschutz werden angloamerikanisch auch als Asset Protection bezeichnet. Vermögensschutz ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine interdisziplinäre Gestaltung, die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater erfordert. In den USA und England hat es schon länger Tradition, bei schwer kalkulierbaren Risiken der beruflichen Tätigkeit sowie bei drohenden Schadensersatzklagen das private Vermögen abzusichern. Mittlerweile entwickelt sich Asset Protection aber auch in Deutschland zu einer immer wichtigeren Disziplin.

Ausgangssituation

Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist enorm gewachsen.

Wozu benötigt man überhaupt einen Vermögensschutz? Nun, auch hierzulande ist das Vermögen natürlicher Personen stärker gefährdet als früher. Die Gefahr reicht von Verschwendungssucht von Familienmitgliedern oder familiären Problemen wie Scheidungen bis hin zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zudem ist das Insolvenzrisiko gewachsen, und die juristischen Rahmenbedingungen haben sich verschärft. Die Gefahr, als Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen zu haften, ist enorm gewachsen. Und viele unternehmerische Tätigkeiten sind gar nicht versicherbar. Zudem ist eine neue Streitkultur zu bemerken. Gefährlich wird es, wenn der Rechtsstreit international geführt wird und der Gerichtsstand etwa in Amerika ist. Denn dort geht es um wesentlich höhere Schadensersatzsummen als in Deutschland, und die Anwaltsgebühren orientieren sich am Erfolg. Betroffen von den Risiken sind alle vermögenden Privatperresonen, sei es, weil sie Organe von Aktiengesellschaften sind oder Geschäftsführer, sei es, weil sie als Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater oder als Erben über Geld verfügen. Mindestsummen für die Asset Protection gibt es keine. Im Gegensatz zur Vermögensverwaltung durch Privatbanken, die vorzugsweise ab Summen von drei Millionen Euro aufwärts als Vermögensverwalter tätig werden, ist es für die reine Asset Protection relativ egal, ob jemand eine oder mehrere Millionen besitzt oder ein Eigenheim für 350.000 Euro.

Ziel

Bezweckt ist also der Schutz des gesamten Vermögens vor Verlust oder Minderung. Das erfordert ein auf den jeweiligen Vermögensbestand maßgeregeltes Konzept, um einerseits steuerliche Vorteile zu erreichen und andererseits rechtliche Rahmenbedingungen mög-lichst vorteilhaft auszuschöpfen. Wichtig ist, rechtzeitig mit der Planung der Asset Protection zu beginnen und nicht erst in der Krise. Denn dann droht, dass die Vermögensübertragung angefochten wird, unter anderem wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, oder möglicherweise sogar eine Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts oder Gläubiger- beziehungsweise Schuldnerbegünstigung in Betracht kommt. Der Vermögensschutz soll also auf legale Weise dafür sorgen, das Privatvermögen vor einem Haftungs- oder Gläubigerzugriff abzuschotten, und damit die wirtschaftliche Existenz einer Person beziehungsweise der gesamten Familie nachhaltig zu sichern. Das betrifft in der heutigen Zeit übrigens nahezu jede Person, insbesondere aber natürlich Unternehmer, Vorstände oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus spricht für eine Asset Protection auch der Umstand, dass Privatvermögen nicht nur eine private, sondern auch eine volkswirtschaftliche Komponente hat. Es wirkt sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eines Staats aus, da in aller Regel mit einem langfristigen Fokus investiert wird. Dadurch trägt das betreffende Vermögen zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Wohle von Unternehmen und Institutionen bei.

Strategien

Oft wird im Rahmen von Asset-Protection-Strategien empfohlen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs, englische LTDs), Kommanditgesellschaften (KGs, US-amerikanische LPs) sowie bestimmte Trusts zu verwenden, um die persönliche Haftung zu minimieren. Dabei kommt es nicht selten zu zwei grundsätzlichen Missverständnissen: Zum einen, dass Asset Protection nur etwas für sehr Reiche wäre. Und andererseits, dass derartige Strategien – insbesondere wenn es sich um ausländische Stiftungen und Trusts handelt – in erster Linie der Steuervermeidung dienen. Beides trifft jedoch nicht zu. Fast alle Asset-Protection-Strategien dienen in der Regel tatsächlich dem Schutz des Vermögens und sind im Grunde sehr erschwinglich. Besonders, wenn man bedenkt, welche potenziellen Verluste beispielsweise bei Immobilienvermögen oder Firmenanteilen drohen. Natürlich eignet sich eine Stiftung hervorragend als Instrument für einen derartigen Vermögensschutz. Denn sofern man bei der Gestaltung einige wichtige Voraussetzungen beachtet, ist das Stiftungsvermögen grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern des Stifters geschützt. Als Ausnahme gilt die vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Rahmen des Anfechtungsgesetzes. Und die Regeln des Erbrechts (mögliche Pflichtteilsansprüche der Erben) sind natürlich ebenfalls zu beachten.

Fazit

Vermögensschutz dient nicht nur der Absicherung gegen Wertverlust, Inflation oder Entwertung, sondern bietet im Sinne von Asset Protection in erster Linie die Möglichkeit, das eigene Kapital vor den unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Erforderlich ist, die Weichen frühzeitig zu stellen – nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Der beste Weg, Vermögen zu schützen, ist also, sich bereits Gedanken zu machen, bevor man Kenntnis von einer Klage hat, die Insolvenz droht oder das Engagement in einem Geschäft oder Investment ansteht. Richtig vorbereitet und umgesetzt, genießt man dann ein Leben lang Schutz.

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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