Datenaustauschformate - 23. Oktober 2015

GoBD-bedingte Anpassungen

Mit der Jahreswechselversion 2015/2016 der DATEV-Pro­gram­me werden die Da­ten­aus­tausch­formate DATEV- und ASCII-Format (Austausch von Buchungs­stapeln) um ein Fest­schreibe­kenn­zeichen erweitert. Grund dafür sind die neuen An­for­de­rungen der GoBD.

Damit werden die Anforderungen der GoBD hinsichtlich der Festschreibung und Un­ver­än­der­bar­keit von Buchungsstapeln erfüllt. Es wird gewährleistet, dass ein Buchungsstapel, der in einem Rechnungswesen-Programm erfasst und festgeschrieben wurde, auch nach einem Daten­aus­tausch (Export aus und Import in ein DATEV Rechnungswesen-Programm be­zie­hungs­weise Import von unveränderbaren Buchungen aus einem Fremdsystem) nicht mehr geändert werden kann.

Einstellung Postversandformat

Das DATEV-Postversandformat wird nicht mehr um das Festschreibekennzeichen erweitert. Dieses Datenaustauschformat wurde bereits vor mehreren Jahren durch das DATEV-Format ersetzt. Der Export von Post­ver­sand­dateien aus den Rechnungswesen-, den Personalwirtschafts-Programmen sowie dem Programm Einkommensteuer Belegbuchung wird Ende 2016 (Jahreswechselversion 2016/2017) eingestellt. In den Programmen der Eigenorganisation ist der Export von Post­ver­sand­dateien bis Mitte 2017 möglich. Der Import von Post­ver­sand­dateien wird zum Jahres­wechsel 2016/2017 eingestellt mit Ausnahme der Rechnungswesen-Programme. Hier ist der Import des Postversanddatenformats noch bis 31. Dezember 2017 (Jahreswechselversion 2017/2018) möglich. Sofern Sie Postversanddateien von einem Nicht-DATEV-Programm erhalten, empfehlen wir Ihnen, das Datenaustauschformat frühzeitig zu wechseln.

Umgang beim Datenimport

Ab dem Jahreswechsel 2015/2016 wird beim Import eines Buchungsstapels das jeweilige Datenformat auf das Festschreibekennzeichen geprüft. Bei den Formaten ohne Fest­schreibe­kenn­zeichen wird ein Programmhinweis ausgegeben, dass der Buchungsstapel nach den An­for­de­run­gen der GoBD festzuschreiben ist. Erfolgt die Verarbeitung des Stapels ohne Festschreibung, wird das im Programm protokolliert. Ab dem Jahreswechsel 2016/2017 werden alle Buchungsstapel ohne Festschreibekennzeichen nach der Verarbeitung automatisch festgeschrieben. Für das Jahr 2017 besteht jedoch noch die Möglichkeit, bei Daten­aus­tausch­for­maten ohne Fest­schreibe­kennung die Festschreibung in begründeten Ausnahmefällen durch ein entsprechendes Recht in der Nutzungskontrolle bei der Verarbeitung aufzuheben. Die Inanspruchnahme des Nuko-Rechts wird im Rechnungswesen-Programm protokolliert. Ab dem Jahreswechsel 2017/2018 werden Datenimporte mit Formaten, die nicht um das Festschreibekennzeichen erweitert wurden, ohne Möglichkeit zur Aufhebung in der Nut­zungs­kon­trol­le automatisch festgeschrieben.

Datenaustauschformate früh anpassen

Erhalten Sie von Ihren Mandanten noch Buchungsstapel im Postversandformat, empfehlen wir Ihnen, Ihre Mandanten frühzeitig da­rauf anzusprechen und die Nutzung alternativer Formate zu prüfen (gegebenenfalls ist mit den Herstellern der eingesetzten Programme Kontakt auf­zu­nehmen).

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Weitere Details können Sie dem Do­ku­ment „Schnitt­stellen in den DATEV pro-Rech­nungs­wesen-Pro­grammen auf­grund GoBD ge­än­dert“ in der Info-Daten­bank (Dok.-Nr. 1080697) ent­nehmen.
Parallel in­for­mieren wir auch die DATEV-System-Partner.

Den aktuellen Status zum Thema GoBD

und den GoBD-Umsetzungen in den DATEV-Pro­gram­men sowie die Unter­stüt­zungs­angebote von DATEV finden Sie unter www.datev.de/gobd