Der Berufsrechtler - 27. August 2015

Ein Leben für die Anwaltschaft

Es gibt eine Vielzahl von Anwälten, die in klassischen Rechtsgebieten Karriere machen, aber wohl nur ganz wenige, die sich mit dem Recht der Anwaltschaft derart intensiv beschäftigt haben wie der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wieland Horn.

Im Sommer 2015 hat Dr. Wieland Horn auf über 40 Jahre Zulassung als Rechts­anwalt zurück­ge­blickt. Eigentlich hätte er sich schon Ende 2007, nach seiner Pensionierung als Haupt­ge­schäfts­führer der Rechtsanwaltskammer (RAK) München, zur Ruhe setzen können. So manch anderer hätte dies getan. Einfach das weitere Leben genießen. Nicht so Dr. Horn. Er fühlte sich zu weiteren Aufgaben berufen und wurde erster Geschäftsführer der RAK beim Bun­des­ge­richts­hof (BGH) – denn diese Kammer kennt keine landesrechtlichen Altersgrenzen. Doch damit nicht genug: Seit der dritten Wahlperiode (2003) ist Dr. Horn Mitglied der Sat­zungs­ver­samm­lung der Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK) und wurde aktuell erneut in die nunmehr sechste Satzungsversammlung (2015) ­gewählt. Parallel dazu versucht er noch heute, weitere, be­rufs­recht­liche Weichen zu stellen. Er ist bestrebt, die Bildung inter­pro­fes­sio­nel­ler Part­ner­schaf­ten zu ermöglichen. Denn – so seine These – es gibt Fälle, die ihrem Sachverhalt nach technisch, naturwissenschaftlich oder medizinisch geprägt sind und dringend der Einbeziehung des Sachverstands beispielsweise von Ingenieuren, Ärzten oder Apothekern in die Kanzleien bedürfen. Ein Leben für den anwaltlichen Berufsstand, das schon früh begann.
Als der junge, hochgewachsene Mann 1962 am humanistischen Humboldt-Gymnasium zu Düsseldorf sein Abitur machte, hätte er sich nicht träumen lassen, auf was für ein Lebenswerk er Jahrzehnte später zurückblicken würde. Sicherlich wusste er damals schon, dass er Jura studieren wollte, um seinen Lebensunterhalt nach ­Abschluss der Ausbildung als Jurist zu verdienen. Dass er im Laufe der Jahre aber zu dem Experten für anwaltliches Berufsrecht schlechthin werden würde, war alles andere als geplant. Vielmehr verdankt er das einer glücklichen Fügung. Was im Anschluss an das Studium folgte, war eine juristische Bilderbuchkarriere – zum Wohle des Berufsstands.
Nach dem Studium der Rechte an den Universitäten München und Tübingen mit Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens 1967 ­wurde der junge Horn – nicht zuletzt aufgrund eines hervorragenden Ergebnisses – Doktorand bei Prof. Dr. Friedrich-Karl Beier. Gleichzeitig war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem von diesem beziehungsweise Prof. Dr. Eugen Ulmer geleiteten Max-Planck-Institut für damals internationales und ausländisches Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Parallel dazu absolvierte er seinen Referendardienst im Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts München. 1970 promovierte Horn schließlich mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum unberechtigten Vorgehen aus Gewerblichen Schutzrechten zum Dr. jur. – mit summa cum laude natürlich. Im August des darauffolgenden Jahres legte er in der bayerischen Landes­haupt­stadt sein zweitens juristisches Staatsexamen ab. Nun standen dem promovierten Volljuristen alle Türen offen – gleich ob Justiz, Industrie oder Karriere in der Rechtswissenschaft. Dr. Horn ­entschied sich gegen die Universitätslaufbahn und wurde unter gleichzeitiger eigener Zulassung als Rechts­an­walt beim Landgericht Karls­ruhe zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei der Rechtsanwälte beim BGH, Dr. Greuner und Dr. Brändel. Dort kam es dann zur ersten Berührung mit dem anwaltlichen Berufsrecht. Dr. Greuner war nämlich anwaltlicher Beisitzer im Senat für Anwaltssachen beim BGH. 1974 – Deutschland wurde zum zweiten Mal Fuß­ball­welt­meister – kehrte Dr. Horn in die bayerische Metropole zurück, um dort seine eigene Kanzlei zu eröffnen. Gleichzeitig arbeitete er für den Wissenschaftlichen Dienst der Hans Soldan Stiftung, um später selbst dessen Leitung zu übernehmen. In der eigenen Kanzlei legte er den Schwerpunkt auf den Gewerblichen Rechtsschutz, das Medizinrecht sowie den Bereich des internationalen Privatrechts – und auf das anwaltliche Berufsrecht. So verwundert es kaum, dass es damals schon zur Zusammenarbeit mit ­Patentanwälten kam. Nach der einschneidenden Reform des Berufsrechts 1978 bildete er eine der ersten Sozietäten auf diesem Gebiet.

Quasi nebenbei erwarb er nach europäischem Recht auch noch die Postulationsfähigkeit in der Schweiz.

Das Engagement im anwaltlichen Berufsrecht, ins­be­sondere auch die er­folg­reichen Ver­fahren vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht, ließen natürlich auf­horchen. So schien es fast selbst­ver­ständ­lich, dass Dr. Horn 1992 in die Ge­schäfts­führung der RAK München be­rufen wurde. Im Laufe seiner Tä­tig­keit für den größten Kammer­bezirk Deutsch­lands en­ga­gierte er sich unter anderem für den Ausbau der Be­ra­tun­gen durch die Kammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 Bundes­rechts­an­walts­ord­nung [BRAO]) und eta­blierte auch die Ver­mitt­lungen nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BRAO. Parallel dazu fungierte Dr. Horn in vielen Fällen als Schlichter und übernahm selbst eine Gütestelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz. Sein berufliches Schaffen als Kammergeschäftsführer wurde abgerundet durch die Aufnahme eines jährlichen Austauschs mit Kolleginnen und Kollegen aus Cincinnati, der US-amerikanischen Partnerstadt von München, sowie der Funktion als Mitinitiator von jährlichen Treffen mit Vertretern der Kammern im benachbarten Ausland. Zudem gehörte er in den Jahren 1993/1994 zu den Gründern eines Instituts für Anwaltsrecht an der Universität München und war auch langjähriger Schatzmeister sowie Vorsitzender des Fördervereins, der besagtes Institut trägt – hier mit umfangreicher Lehrtätigkeit. Last, but not least war er auch Vorstandsmitglied im Förderverein des Instituts für internationales Recht der Universität München. Aufgrund des internationalen Aspekts der eigenen Anwaltstätigkeit erwarb Dr. Horn – quasi nebenbei – nach europäischem Recht noch die Postulationsfähigkeit in der Schweiz. ­Während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Kammer beim BGH (bis zum Herbst 2011) war Dr. Horn vor allem mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der BGH-Anwaltschaft befasst sowie mit der Erstellung von Voten zu Ge­setzes­vor­haben mit Bezug zu den Verfahren in Zivil­sachen vor dem BGH beziehungsweise dem Einbezug der BGH-Anwaltschaft, etwa beim Gesetz über das Verfahren in Familien­sachen und in An­ge­le­gen­hei­ten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Sein berufliches Schaffen wird abgerundet durch zahlreiche Veröffentlichungen, vor allem zum Gewerblichen Rechtsschutz sowie zum anwaltlichen Berufsrecht. Insbesondere ist er Begründer und jetzt Mitherausgeber der Textsammlung zum Berufsrecht der Anwaltschaft, deren 16. Auflage aktuell in der Vorbereitung ist. Für sein Lebenswerk erhielt Dr. Wieland Horn diverse Auszeichnungen. Er ist Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande sowie der Verdienstmedaille der RAK München in Silber. Darüber hinaus ist er Kentucky Colonel – ein Ehrentitel, verliehen vom Governor of Kentucky für die Bemühungen um den Austausch mit den amerikanischen Kollegen.
Auch die Redaktion des DATEV magazins dankt Dr. Wieland Horn. Von 2006 bis 2015 war er engagiertes Mitglied im Redaktionsbeirat und hat in dieser Zeit viel bewegt.

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

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