- 22. Juli 2015

Nachrichten Steuer und Recht

Vermutung der Haus­halts­zu­ge­hö­rig­keit +++ Korrektur bei Vergessen +++ Nachrichten-Ticker

Vermutung der Haushaltszugehörigkeit

Entlastung für Alleinerziehende

Vermutung der Haushaltszugehörigkeit

Der BFH hat entschieden, dass die Meldung eines Kindes im Haushalt eines Alleinerziehenden ausreicht, um das steuerlich geltend zu machen.

Die Meldung eines Kindes in der Wohnung ­eines Alleinerziehenden begründet eine unwiderlegbare Vermutung für die Haus­halts­zu­ge­hö­rig­keit des Kin­des. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ist dann ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren (BFH, III-R-9/13).
Nach § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG können allein­stehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Ein­künf­te abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Die Zu­ge­hö­rig­keit zum Haushalt ist nach § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen ­gemeldet ist. Mitte Juni wurde das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kin­der­zu­schlags beschlossen, wonach unter anderem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2015 erhöht werden soll; er soll von bisher 1.308 Euro auf 1.908 Euro und für jedes weitere Kind um zusätzliche 240 Euro steigen.

Korrektur bei Vergessen

Einkommensteuererklärung

Korrektur bei Vergessen

Vergesslichkeit ist nicht „grob fahrlässig“. Das hat der BFH entschieden und lässt damit eine Nachmeldung von steuermindernden Tatsachen zu.

Das schlichte Vergessen des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die ent­spre­ch­en­de Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung ist nicht grundsätzlich als „grob fahrlässig“ anzusehen.
Der BFH hat entschieden (BFH, IX-R-18/14), dass ­solche, die Steuerlast mindernde Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch dann noch berücksichtigt werden, wenn sie dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden.

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Einkommensteuer

Beteiligung an Komplementär-GmbH

Eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als zehn Prozent gehört nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der Kommanditgesellschaft (BFH, IV-R-1/12).

Anrechnung der Körperschaftsteuer

Der BFH hat darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Körperschaft­steuer, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die Einkommensteuer der hier ansässigen Anteilseigner dieser Gesellschaften angerechnet werden kann (BFH, I-R-69/12).

Entrichtungspflicht bei Zwangsverwaltung

Neben dem Schuldner muss auch der Zwangsverwalter die aus der Zwangsverwaltung eines (vermieteten) Grundstücks resultierende Einkommensteuer an das Finanzamt entrichten. Er hat insoweit als Ver­mö­gens­ver­wal­ter die steuerlichen Pflichten des Schuldners als eigene zu erfüllen (BFH, IX-R-23/14).

Arbeitsrecht

Diskriminierungsschutz für Scheinbewerber

Der EuGH hat nach einer Vorlage des BAG zu klären, ob das Unionsrecht dahin gehend auszulegen ist, dass auch derjenige „Zugang zur Beschäftigung oder zur abhängigen Erwerbstätigkeit“ sucht, aus dessen Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine Einstellung und Beschäftigung, sondern nur der Status als Bewerber erreicht werden soll, um Entschädigungsansprüche geltend machen zu können (BAG, 8-AZR-848/13).

Vertragsrecht

Mängelerstattung bei Schwarzarbeit

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig, kann der Besteller, der den Werklohn gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch keinen Rückzahlungsanspruch wegen un­ge­recht­fer­tig­ter Bereicherung geltend machen, wenn die Werkleistung mangelhaft ist (BAG, VII-ZR-216/14).