Wer viele Gesellschaften mit unterschiedlichen Rechtsformen und Größen konsolidiert, braucht einen guten Überblick. Dass er daneben auch noch einzelne Buchungen und Maßnahmen zurückverfolgen kann, macht Stefan Laube von der Kanzlei Schorr Eggert Stock & Kasanmascheff aus Erlangen die Erstellung deutlich leichter.
DATEV magazin: Seit wann nutzen Sie DATEV Konsolidierung, und wie haben Sie davor gearbeitet?
STEFAN LAUBE: Wir nutzen DATEV Konsolidierung seit 2014. Früher haben wir mit Microsoft Excel gearbeitet, was grundsätzlich ebenfalls gut funktioniert hat, sofern die Anzahl der zu konsolidierenden Firmen überschaubar war. Wenn man aber rund 50 Gesellschaften mit den unterschiedlichsten Rechtsformen und Größen konsolidiert, kann man mit Microsoft Excel schnell mal den Überblick verlieren.
DATEV magazin: Was ist heute anders?
STEFAN LAUBE: Früher haben wir mit der Konsolidierung erst dann begonnen, wenn fast alle Abschlüsse vorlagen, insbesondere der Konzernmutter. Jetzt können wir mit DATEV Konsolidierung jederzeit Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen importieren. Auch bei Erstellung durch externe Berater lassen sich Summen- und Saldenlisten oder einzelne Postenwerte jederzeit importieren oder eingeben, das ermöglicht ein sofortiges Erfassen der Maßnahmen, zum Beispiel Schulden- oder Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Die Maßnahme wird als sogenannte Meldung im Programm erfasst. Nach und nach ergeben sich immer mehr Meldungen, die zueinaner passen. Sie werden in Buchungen umgewandelt und bilden damit die Konsolidierungsmaßnahmen ab. Auch aus dem Vorjahr lassen sich Meldungen und Buchungen übernehmen, was sich bei wiederkehrenden Meldungen oder Buchungen sehr empfiehlt. Dadurch sparen wir viel Zeit. Mit DATEV Konsolidierung erhalten wir einen besseren Gesamtüberblick, denn die Maßnahmen der zusammengeführten Gesellschaften lassen sich zurückverfolgen. In einer Übersicht werden uns Bilanz und Gewinn und- Verlust-Rechnung des gesamten Konsolidierungskreises oder der einzelnen Gesellschaften angezeigt. Dadurch müssen wir nicht ständig den Mandanten wechseln und haben alle Zahlen im Blick.
DATEV magazin: Welche Effekte haben sich dadurch ergeben?
STEFAN LAUBE: Es ist nun eine laufende Bearbeitung möglich, bei der man immer schnell auf die Grunddaten zurückgreifen kann. Wir können zu jedem Zeitpunkt, also auch unterjährig, mit der Konsolidierung beginnen. Allerdings muss man die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass Veränderungen auf Ebene der Einzelfirma nur in Abstimmung mit dem Bearbeiter der Konsolidierung erfolgen dürfen.
MEHR DAZU
MEHR DAZU
www.datev.de/konsolidierung