DATEV Konsolidierung - 25. Juni 2015

Unterjährig starten, laufend bearbeiten

Wer viele Ge­sell­schaften mit unter­schied­lichen Rechts­for­men und Größen kon­so­li­diert, braucht einen guten Über­blick. Dass er da­ne­ben auch noch ein­zel­ne Bu­chun­gen und Maß­nah­men zurück­ver­fol­gen kann, macht Stefan Laube von der Kanzlei Schorr Eggert Stock & Ka­san­ma­scheff aus Erlangen die Er­stel­lung deutlich leichter.

DATEV magazin: Seit wann nutzen Sie DATEV Kon­so­li­die­rung, und wie haben Sie davor gearbeitet?

STEFAN LAUBE: Wir nutzen DATEV Kon­so­li­die­rung seit 2014. Früher haben wir mit Mi­cro­soft Excel ge­ar­bei­tet, was grund­sätz­lich eben­falls gut funk­tio­niert hat, sofern die An­zahl der zu kon­so­li­die­ren­den Firmen über­schau­bar war. Wenn man aber rund 50 Ge­sell­schaf­ten mit den unter­schied­lichs­ten Rechts­for­men und Größen kon­so­li­diert, kann man mit Mi­cro­soft Excel schnell mal den Über­blick verlieren.

DATEV magazin: Was ist heute anders?

STEFAN LAUBE: Früher haben wir mit der Konsolidierung erst dann begonnen, wenn fast alle Abschlüsse vorlagen, insbesondere der Konzernmutter. Jetzt können wir mit DATEV Kon­so­li­die­r­ung jederzeit Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen importieren. Auch bei Erstellung durch externe Berater lassen sich Summen- und Saldenlisten oder einzelne Postenwerte jederzeit importieren oder eingeben, das ermöglicht ein sofortiges Erfassen der Maßnahmen, zum Beispiel Schulden- oder Aufwands- und Er­trags­kon­so­li­die­rung. Die Maßnahme wird als sogenannte Meldung im Programm erfasst. Nach und nach ergeben sich immer mehr Meldungen, die zu­ei­n­an­er passen. Sie werden in Buchungen um­ge­wan­delt und bilden damit die Kon­so­li­die­r­ungs­maß­nah­men ab. Auch aus dem Vorjahr lassen sich Meldungen und Buchungen übernehmen, was sich bei wiederkehrenden Meldungen oder Buchungen sehr empfiehlt. Dadurch sparen wir viel Zeit. Mit DATEV Konsolidierung erhalten wir einen besseren Gesamtüberblick, denn die Maßnahmen der zusammengeführten Ge­sell­schaf­ten lassen sich zurückverfolgen. In einer Übersicht werden uns Bilanz und Gewinn und- Verlust-Rechnung des gesamten Konsolidierungskreises oder der einzelnen Ge­sell­schaf­ten angezeigt. Dadurch müssen wir nicht ständig den Mandanten wechseln und haben alle Zahlen im Blick.

DATEV magazin: Welche Effekte haben sich dadurch ergeben?

STEFAN LAUBE: Es ist nun eine laufende Bearbeitung möglich, bei der man immer schnell auf die Grunddaten zurückgreifen kann. Wir können zu jedem Zeitpunkt, also auch unterjährig, mit der Konsolidierung beginnen. Allerdings muss man die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass Veränderungen auf Ebene der Einzelfirma nur in Abstimmung mit dem Bearbeiter der Kon­so­li­die­r­ung erfolgen dürfen.

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