Kanzlei-Rechnungswesen pro - 28. Mai 2015

E-Bilanz im Rechenzentrum parken

Wenn die E-Bilanz für einen Mandanten fertig ist, können Sie den Vorgang ab­schließen, ohne die E-Bilanz ­sofort an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mitteln. In diesem Fall können Sie den E-Bilanz-Über­mitt­lungs­auf­trag im DATEV-Rechen­zent­rum parken.

Wählen Sie dazu im E-Bilanz-Assistenten im Schritt Datenübermittlung die Funktion Bereitstellen zur späteren Übermittlung an die Finanzverwaltung. Wenn Sie die E-Bilanz schließlich an die Finanzverwaltung weitergeben möchten, starten Sie die Übermittlung im geöffneten Mandantenbestand über die Statusanzeige oder aus der Geschäftsfeldübersicht Jahresabschluss.

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Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070875;

Kontakt:
kanzlei-rechnungswesen-jahresabschluss-pro @service.datev.de