- 23. April 2015

Nachrichten Steuer und Recht

Keine Umsatzsteuer fällig +++ Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes +++ Nachrichten-Ticker

Keine Umsatzsteuer fällig

Innergemeinschaftliche Lieferung

Keine Umsatzsteuer fällig

Kann der inländische Lieferer von verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden nicht mitteilen, kann der Verkauf möglicherweise umsatzsteuerfrei sein.

Der innergemeinschaftliche Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH, XI R 5/13) bezüglich der Umsatzbesteuerung grundsätzlich nach Unionsrecht zu beurteilen.
Demzufolge kann eine Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen im Drittland ansässigen Unternehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet, als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass der Lieferer redlicherweise – und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat – ­diese USt-IdNr. nicht mitteilen kann und zudem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat (LEXinform Dok.-Nr. 0929895).

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes

Ehegatten-Darlehen

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes

Gibt ein Ehepartner dem anderen ein Darlehen zum Immobilienerwerb, wird darauf die tarifliche Einkommensteuer fällig. So entschied der BFH

Der Bundesfinanzhof hat erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für ­Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 25 Prozent (der so­genannte Abgeltungsteuersatz) nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei der Gewährung von Darlehen ­zwischen Ehegatten aufgrund eines finan­ziellen Abhängigkeitsverhältnisses aus­geschlossen ist (BFH, VIII-R-8/14).
Der Kläger gewährte seiner Ehefrau festverzinsliche Darlehen zur Anschaffung und Renovierung einer fremdvermieteten Immobilie. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass die Ehefrau weder über eigene finanzielle Mittel verfügte noch eine Bank den Erwerb und die Renovierung des Objekts zu 100 Prozent finanziert hätte und sie daher auf die Darlehensgewährung durch den Kläger angewiesen war.
Das Finanzamt besteuerte die hieraus ­erzielten Kapitalerträge des Klägers mit der tariflichen Einkommensteuer: Der niedrigere Abgeltungsteuersatz sei nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht anzuwenden, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahestehende Personen“ im Sinne des Gesetzes seien. Der BFH bestätigte diese Auffassung (LEXinform Dok.-Nr. 0442996).

Nachrichten-Ticker

Nachrichten-Ticker

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Auch bei Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten

BFH, VIII-R-13/13 ­(LEXinform Dok.-Nr. 0442995)

Anrechnung spanischer Quellensteuer auf deutsche Abgeltungsteuer

BMF, IV C 1 – S-2406/10/10001:002 (LEXinform Dok.-Nr. 5235505)

Umsatzsteuer

Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets

BMF, IV D 3 – S-7279/13/10003 (LEXinform Dok.-Nr. 5235499)

Behandlung von Preisnachlässen durch ­Verkaufsagenten/Vermittler

BMF, IV D 2 – S-7200/07/10003 (LEXinform Dok.-Nr. 5235480)

Steuerliches Verfahrensrecht

Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil

BFH, X-R-40/12 (LEXinform Dok.-Nr. 0443019)

Vertragsrecht

Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach ­Untergang des Fahrzeugs

BGH, VIII-ZR-38/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443047)

Miet-/Immobilienrecht

Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen

BGH, VIII-ZR-185/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443023)