Keine Umsatzsteuer fällig +++ Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes +++ Nachrichten-Ticker
Keine Umsatzsteuer fällig
Innergemeinschaftliche Lieferung
Keine Umsatzsteuer fällig
Kann der inländische Lieferer von verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden nicht mitteilen, kann der Verkauf möglicherweise umsatzsteuerfrei sein.
Der innergemeinschaftliche Erwerb verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH, XI R 5/13) bezüglich der Umsatzbesteuerung grundsätzlich nach Unionsrecht zu beurteilen.
Demzufolge kann eine Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen im Drittland ansässigen Unternehmer, der keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet, als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass der Lieferer redlicherweise – und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat – diese USt-IdNr. nicht mitteilen kann und zudem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat (LEXinform Dok.-Nr. 0929895).
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes
Ehegatten-Darlehen
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes
Gibt ein Ehepartner dem anderen ein Darlehen zum Immobilienerwerb, wird darauf die tarifliche Einkommensteuer fällig. So entschied der BFH
Der Bundesfinanzhof hat erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 25 Prozent (der sogenannte Abgeltungsteuersatz) nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen ist (BFH, VIII-R-8/14).
Der Kläger gewährte seiner Ehefrau festverzinsliche Darlehen zur Anschaffung und Renovierung einer fremdvermieteten Immobilie. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass die Ehefrau weder über eigene finanzielle Mittel verfügte noch eine Bank den Erwerb und die Renovierung des Objekts zu 100 Prozent finanziert hätte und sie daher auf die Darlehensgewährung durch den Kläger angewiesen war.
Das Finanzamt besteuerte die hieraus erzielten Kapitalerträge des Klägers mit der tariflichen Einkommensteuer: Der niedrigere Abgeltungsteuersatz sei nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht anzuwenden, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge „einander nahestehende Personen“ im Sinne des Gesetzes seien. Der BFH bestätigte diese Auffassung (LEXinform Dok.-Nr. 0442996).
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Auch bei Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
BFH, VIII-R-13/13 (LEXinform Dok.-Nr. 0442995)
Anrechnung spanischer Quellensteuer auf deutsche Abgeltungsteuer
BMF, IV C 1 – S-2406/10/10001:002 (LEXinform Dok.-Nr. 5235505)
Umsatzsteuer
Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets
BMF, IV D 3 – S-7279/13/10003 (LEXinform Dok.-Nr. 5235499)
Behandlung von Preisnachlässen durch Verkaufsagenten/Vermittler
BMF, IV D 2 – S-7200/07/10003 (LEXinform Dok.-Nr. 5235480)
Steuerliches Verfahrensrecht
Kein Billigkeitserlass bei unionsrechtswidrigem, aber rechtskräftigem Urteil
BFH, X-R-40/12 (LEXinform Dok.-Nr. 0443019)
Vertragsrecht
Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Untergang des Fahrzeugs
BGH, VIII-ZR-38/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443047)
Miet-/Immobilienrecht
Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen
BGH, VIII-ZR-185/14 (LEXinform Dok.-Nr. 0443023)