- 26. März 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Die Generation des Wirtschafts­wunders vererbt ihr Ver­mö­gen. Damit steigt auch das Be­dürf­nis an Be­ratung in Erb­schafts­fragen.

bis 2020, so die Schätzungen, erben rund 5,7 Millionen Haushalte circa 2,6 Billionen Euro. Denn die Generation des Wirtschaftswunders vererbt ihr Vermögen. Meistens kommt der Nachlass von den Eltern. 75 Prozent wollen ihr Vermögen den Kindern hinterlassen, gefolgt vom Ehepartner, den Enkeln sowie Geschwistern und dem Lebensgefährten. Für die Erblasser sind dabei Transparenz und klare Aufteilung des Nachlasses die wichtigsten Ziele, so das Kernergebnis der bundesweiten Erbschaftsstudie 2013 von der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach. Ein weiteres Motiv ist, Streit um das Erbe zu vermeiden. Dies erklärt vielleicht die neue Offenheit bei Erbschaften in Deutschland. Wurde bisher nur in etwa jedem vierten Erbfall die Verteilung des Nachlasses vorab besprochen, decken sich mittlerweile wesentlich öfter die Wünsche angehender Erben mit denen des Erblassers.

Folglich steigt auch das Bedürfnis an Beratung in Erbschaftsfragen. Von den jetzt angehenden Erben plant schon jeder dritte ein Gespräch mit seiner Bank, einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Und sofern das Erbe eine Immobilie enthält, sind es sogar 40 Prozent. Daher ist von ­einer deutlichen Zunahme an Beratungsanlässen auszugehen. Nebenbei bemerkt: Bei diesem komplexen Rechtsgebiet ist wie bei kaum ­einem anderen die Schnittstelle zwischen dem bürgerlichen Recht und dem Steuerrecht so stark ausgeprägt, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und steuerlichem Berater geradezu aufdrängt.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe.

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Markus Korherr

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