Compliance und Moral - 27. Februar 2015

Schützende Werte

„Es war einmal ...“ So beginnen alle Märchen. Von der Fabelwelt abgesehen, enthalten die alten Volks­er­zäh­lungen aber auch eine wichtige Bot­schaft – für Klein und Groß: Handle moralisch, und dir wird nichts passieren.

Frau Holle beschenkt Goldmarie mit jeder Menge Edelmetall. Sie ­erhält ihren gerechten Lohn für geleistete Arbeit. Die Welt der ­Märchen ist auf den ersten Blick einfach. Dahinter liegt aber meist eine Botschaft, die wichtiger nicht sein könnte: Richte dich nach geltenden Werten, dann wird dir kein Unheil geschehen.

Darum geht es, auf den Punkt gebracht, auch in Compliance-Systemen und -Richtlinien. Auch hier gibt es ein klares Schwarz und Weiß, Gut und Böse. Ein konkretes Compliance-Gesetz gibt es nicht – weder in Deutschland noch international –, wohl aber einen gesellschaftlichen Kodex, der allgemeine Gültigkeit besitzt: Nimm keine Geschenke im Wert von mehr als soundso viel Euro an. Handle stets nach dem Willen des Gesetzgebers und so, dass du jederzeit überprüft werden könntest. Achte darauf, dass sich auch Kollegen, Vorgesetzte und Mitarbeiter an die Werte ­des Unternehmens halten. Die einzelnen Regeln sind vorhanden, daraus muss nur noch ein eigener Kodex gebildet werden, ­zugeschnitten auf die jeweilige Unternehmensstruktur.

Es war einmal … ein Appell an die Moral

Wie das Beispiel Siemens zeigt, stehen Unternehmen ab einer gewissen Größe im Fokus der Behörden. Die Börsenaufsicht hat sie verpflichtet, Compliance-Systeme einzuführen, Compliance-Richtlinien zu erstellen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Doch auch für kleine und mittel­ständische Unternehmen haben Compliance-Maßnahmen durchaus Sinn und mögliche positive Auswirkungen: Vertrauensgewinn, ­Kundensicherheit, Teammotivation. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen einen Einblick in das Thema Compliance, auf den Sie, Ihre Mandanten und Ihre Kanzlei bauen können.

„Schneeweißchen und Rosenrot“ schüren ein Feuer im Kamin. Im ­kalten Winter kratzt ein verletzter Bär an der Tür, den die Schwestern einlassen. Dass dieser ein verzauberter Prinz ist, der sie später vor ­einem ­bösen Zwerg retten wird, wissen sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Sicherheit vor Compliance-Risiken sollten vor allem Mittelständler mit ihren Mitarbeitern teilen und so die Vertrauensbasis ­erweitern.

„Hänsel und Gretel“ folgen auf dem Rückweg aus dem Wald zunächst den zuvor ausgelegten Steinchen. (Die Brotkrumen kommen erst ­später.) So entgehen sie dem gefährlichen Hexenhaus und finden den Weg ­zurück. Mit dem Standard PS 980 gibt das Institut der Wirtschaftsprüfer Leitlinien an die Hand, um sich im Compliance-Chaos nicht zu verirren.

„Rotkäppchen“ bringt Kuchen und Wein zur Großmutter. Doch wer versteckt sich unter der Bettdecke? Die liebe Omi oder der böse Wolf? Ein neues Gesetz stellt die Zusammenarbeit mit nicht Compliance-taug­lichen Unternehmen unter Strafe. Eine Überprüfung der Geschäftspartner bringt Sicherheit.

„Das tapfere Schneiderlein“ erlegt nicht nur sieben auf einen Streich, sondern auf Bitten des Königs auch zwei Riesen. Während die beiden schlafen, bewirft es sie von einem Ast aus mit Steinen, bis sich die ­beiden gegenseitig erschlagen. Auch Rechtsanwalts- und Steuer­be­ra­tungs­kanz­leien droht Gefahr, wenn sie „schlafende Risiken“ ignorieren oder ihnen bewusst aus dem Weg gehen.

„Frau Holle“ belohnt Goldmarie, weil diese ihre Aufgaben erfüllt. Pechmarie will denselben Lohn, den ihre Schwester bekommen hat, ist aber nicht bereit, dafür etwas zu tun. Prof. Römermann stellt fest: Compliance hat Vorteile, auch für Kanzleien. Sein Rat: Um davon zu profitieren und Risiken frühzeitig zu vermeiden, lohnt sich ein Compliance-System für die Kanzlei und ein Compliance-Beauftragter als Experte.

Zum Autor

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Andreas Schleinkofer

Chefredakteur Medienfabrik Gütersloh GmbH

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