Neues Seminar­an­gebot für Fachanwälte - 27. Februar 2015

Pflichtfortbildung online

Die TeleLex GmbH, das ­Gemeinschafts­unter­nehmen der DATEV und des Verlags Dr. Otto Schmidt, hat ein System entwickelt, wonach Online-Fort­bil­dungs­stunden von Rechts­an­wälten nach § 15 der Fach­an­walts­ord­nung an­erkannt werden.

Fachanwälte müssen sich regelmäßig auf ihrem Rechtsgebiet fortbilden und dies jährlich ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. Anderenfalls dürfen sie ihren Fachanwaltstitel nicht weiterführen. Ab diesem Jahr beträgt die Pflichtfortbildung sogar 15 statt bisher zehn Stunden. Besonders für Anwälte, die mehrere Fachanwaltstitel führen, nimmt der Fort­bil­dungs­bedarf dadurch drastisch zu. Vor diesem Hintergrund wird die Form der Wissens­ver­mitt­lung immer wichtiger. Neben den bewährten Präsenzseminaren werden immer mehr Online-Seminare nachgefragt. Denn wertvolle Beratungszeit durch Reisen zu verplanen, können und wollen sich viele Anwälte nicht mehr leisten. Lange schon hadern nicht wenige Berufsträger damit, dass alle bekannten Anbieter anwaltlicher (Pflicht-)Fortbildung diese in der Regel in Form von Prä­senz­semi­naren durchführen, häufig in mehr oder minder geeigneten Veranstaltungsräumen. Der Freude am Netzwerken und dem Kontakt zu Kollegen der gleichen Interessenausrichtung stehen der damit verbundene Reiseaufwand sowie die entsprechend lange Abwesenheitszeit gegenüber. Dies ist ein Aspekt, der die gewünschte (oder auch nötige) Fortbildung auf Themen und Seminare beschränkt, die oft in räumlicher Nähe zur Kanzlei stattfinden. Und nicht selten ist der Kernnutzen bei auswärtigen Ganztagesseminaren spätestens nach der Mittagspause auf die Bescheinigung der körperlichen Anwesenheit beschränkt. Denn während der Mittagspause checkt der Anwalt die ­E-Mails der Kanzlei, sodass ab dann wieder das Tagesgeschäft seine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt.

Viele Stunden sowie unnötige Kosten

Nachdem nun die Zahl der zu absolvierenden Fortbildungsstunden gemäß § 15 Fach­an­walts­ordnung (FAO) von zehn auf 15 Stunden erhöht wurde, sind die Voraussetzungen, um eine Fortbildungsbescheinigung zu erlangen, noch zusätzlich erschwert. Zwar darf der Anwalt fünf der 15 Stunden durch Selbststudium absolvieren, aber bei einem Berufsträger, der nicht nur einen, sondern, wie sehr häufig anzutreffen, zwei oder gar drei Fachanwaltstitel führt, käme man auf einen Fortbildungsaufwand von 20 beziehungsweise 30 Pflichtfortbildungsstunden pro Kalender­jahr. Ist der Anwalt zudem noch zertifizierter Mediator, werden zukünftig wohl noch weitere zehn Pflichtfortbildungsstunden fällig, um eben diesen Mediatorentitel zu erhalten. Hinzu kommen Anreise und Übernachtungszeiten sowie die entstehenden Kosten, die je nach Anbieter, Fort­bil­dungs­ort und Erreichbarkeit noch einmal erheblich ins Gewicht fallen. Mit anderen Worten: eine enorme zeitliche und finanzielle Belastung für den Fachanwalt, die sich erst einmal durch eine entsprechende Mandate rentieren muss.

Meilenstein gesetzt

Wenn man nun sieht, mit welcher Effizienz es den Online-Versandhändlern gelingt, ihre Kundschaft zufriedenzustellen und einen unnützen Zeit-, Kosten- und Wegeaufwand zu sparen, dann ist man schon überrascht, dass ein entsprechendes Angebot für anwaltliche (Pflicht-) Fortbildung so zögerlich auf den Markt kommt. Vielleicht liegt es daran, dass es für die Anbieter von Online-Seminaren bisher nicht einfach war, die Norm des § 15 FAO zu erfüllen. Neben den zur Fachanwaltsfortbildung geeigneten Themen und Inhalten werden sowohl die Interaktion der Teilnehmer mit den Referenten, der Teilnehmer untereinander als auch der Nachweis der dauerhaften Teilnahme als Voraussetzung zur Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern geprüft. Und gerade die letzte Voraussetzung war gar nicht so leicht zu erfüllen. Dieser He­rausforderung hat sich die TeleLex GmbH, das gemeinsam von DATEV und dem Verlag Dr. Otto Schmidt geführte Tochterunternehmen, nun gestellt, ein technisches Verfahren entwickelt und dieses in den Seminar-Campus implementiert.

Seminarablauf

Die Dauer der Online-Seminare liegt in der Regel bei zwei Vortragsstunden, und die Teilnahme ist kinderleicht. Im Onlineshop der TeleLex (www.telelex.de) findet der Anwalt alle Seminare übersichtlich nach Fach­anwaltsgebieten sortiert. Die Buchung und Bezahlung erfolgt ­online. Jeder Teilnehmer erhält seine Zugangsdaten per E-Mail und loggt sich damit am Seminartag kurz vor Beginn des Seminars im ­Campus ein. Im Laufe des Online-Fachseminars wird mehrmals zu­falls­ge­steuert ein Anwesenheits-Button in der Folienbühne eingeblendet, den der Teilnehmer anklicken muss. Bei einem zweistündigen Seminar erscheint der Anwesenheits-Button fünfmal. Davon muss er viermal angeklickt werden, sodass von einer durchgängigen Teilnahme ausgegangen werden kann. Das Erscheinen des Anwesenheits-Buttons wird durch ein akustisches ­Signal angekündigt. Die Bestätigung kann per Maus oder durch die Leertaste auf der Tastatur erfolgen. Die er­folg­reiche ­Bestätigung wird durch einen grünen Haken erkenntlich. Während des Seminars hat der Teilnehmer zudem einmal die Möglichkeit einer individuellen Pause. Die Dauer der Pause beträgt fünf Minuten. In dieser Zeit wird kein Anwesenheits-Button eingeblendet. Am Seminarende kann der Teilnehmer einen Fortbildungsnachweis für die Anerkennung als ­Fach­anwalts­fort­bildung nach § 15 Abs. 1 FAO zur Einreichung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer anfordern, der ihm als PDF-Dokument, wahlweise auch mit Anschreiben an die Kammer, per E-Mail zugesendet wird. Voraussetzung für den Erhalt des Fortbildungsnachweises ist die durchgängige Teilnahme am Online-Fachseminar, die durch Betätigen des Anwesenheits-Buttons nachgewiesen wird. Auf dem Fort­bildungsnachweis werden neben den Seminar­inhalten die Zeiten des ­Seminarteilnehmers, zu denen er im Campus ein- und ausgeloggt war, plus die Zeiten der Anwesenheitskontrolle sowie der individuellen Pause mit ausgewiesen.

Normkonform nach § 15 FAO

Ergänzend zum technischen Verfahren hat die TeleLex GmbH ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Erfüllung der Norm des ­§ 15 FAO bestätigt. Damit haben die Teilnehmer die Sicherheit, dass die Online-Seminare den Präsenzseminaren hinsichtlich der Normkonformität mindestens gleichgestellt sind. Mit einem Vorstandsschreiben hat DATEV alle Rechts­an­walts­kammern über das neue Verfahren informiert. Der nicht zu unterschätzende Nutzen für die Fachanwälte ergibt sich nicht allein dadurch, dass die zeitliche Belastung auf ein annehmbares Maß reduziert ist, sondern vor allem aus der Möglichkeit, dass die zu bewältigenden Fort­bil­dungs­stunden von jedem Ort der Welt aus über das Internet absolviert werden können – ohne Reise- und Übernachtungskosten sowie entsprechende zeitliche Dispositionen. Vor diesem Hintergrund stellen die Online-Seminare eine willkommene Ergänzung zur Fortbildung für Fachanwälte dar, die zunehmend von einigen begeisterten Berufsträgern im Echtbetrieb genutzt wurde.

Zum Autor

Hans-Joachim Bickel

Abteilungsleiter Portfoliomanagement und Vermarktungssteuerung Beratung & Schulung.

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