Kanzlei-Rechnungswesen - 27. Februar 2015

Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften buchen

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 1. Januar 2015 enden, müssen Sonder- und Er­gän­zungs­bi­lanzen als eigener ­E-Bilanz-Daten­satz an die Fi­nanz­ver­waltung über­mittelt werden. Das sind die Pro­gramm­schritte beim Buchen:

DATEV unterstützt zwei Szenarien:

  1. Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro gebucht.
  2. Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden zum Beispiel in Excel geführt.

Die folgende Beschreibung erklärt die Vorgehensweise für Variante 1, wenn Sie also die Sonder- beziehungsweise Ergänzungsbilanz als eigenen Bestand führen und buchen.
Die zweite Variante wird künftig im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für das Wirtschaftsjahr 2015 angeboten und hier nicht näher erläutert.

Gesamthand im DATEV Arbeitsplatz

Für die Verwaltung Ihrer Gesellschafter sehen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen pro im Bestand der Gesamthand einen neuen Menüpunkt unter „Stammdaten | Gesellschafter“. Dort werden die relevanten Informationen zu den einzelnen Gesellschaftern übersichtlich anzeigt (Abb. 1). Dort lassen sich auch Gesellschafterstammdaten ändern, vorhandene Sonder- und Ergänzungsbilanzbestände mit der Gesamthand verknüpfen oder neue Bestände anlegen. Diese Verknüpfung wird Ihnen im DATEV Arbeitsplatz angezeigt (Abb. 2).

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ­stehen für die Sonder- und Ergänzungsbilanzen neue Zuordnungstabellen zur Verfügung (S88xx – Sonderbilanzen, S89xx – Ergänzungsbilanzen), die die inhaltlichen Anforderungen der E-Bilanz an Sonder- und Ergänzungsbilanzen berücksichtigen. Auf Basis ­dieser Zuordnungstabellen erhalten Sie eine Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Korrespondierende Buchungsvorschläge

In der Buchführung der Gesamthand werden Sachverhalte gebucht (z. B. Mietaufwendungen für ein Grundstück eines Gesellschafters), die korrespondierend in der Sonderbilanz des Gesellschafters (z. B. als Mieteinnahme) erfasst werden müssen. Sie können nun diese Sachverhalte einmalig definieren und den korrespondierenden Buchungssatz festlegen (Abb. 3). Auch für das Buchen elektronischer Belege können Sie für Lerndateieinträge Sonderbilanzsachverhalte entsprechend anlegen.

Während der laufenden Finanzbuchführung einer Personengesellschaft können Sie auf die definierten Sachverhalte zugreifen und die entsprechenden Buchungssätze markieren. Damit erstellt das Programm automatisch­ ­einen Buchungsvorschlag für die Sonderbilanz des Gesellschafters. Unter „Erfassen | Sonderbilanzbuchungen erzeugen“ lassen Sie die markierten Buchungsvorschläge automatisch im Sonderbilanzbestand buchen.

Negative Ergänzungsbilanz

Ausblick: In Kanzlei-Rechnungswesen ab Version 5.0 (voraussichtlich Juli 2015) lassen sich negative Inventare in der Anlagenbuchführung erfassen, um auch negative Ergänzungsbilanzen zu erstellen. Mit der neuen Zuordnungstabelle S89xx werden diese negativen Wertansätze ­E-Bilanz-konform auf der originären Bilanzseite abgebildet.

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