- 29. Januar 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Bei den seit Jahresbeginn anzuwendenden GoBD wurden längst nicht alle Forderungen von Wirtschaft und Verbänden berücksichtigt.

seit dem 1. Januar 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden. Längst nicht alle Forderungen von Wirtschaft und Verbänden haben Eingang gefunden. Weiterhin bestehen erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der detailverliebten Regelungen. Viele Konkretisierungen und Verschärfungen machen Interpretationen, Analysen und Anpassungen beim Unternehmen, beim Berater und den eingesetzten IT-Systemen notwendig. Der Eigenverantwortung und qualitäts­sichernden Rolle des Steuerberaters im Buchführungsprozess kommt weiterhin eine unverändert hohe Bedeutung zu.
Können Papierbelege nicht mehr vorgelegt werden, weil sie nach dem Scannen vernichtet wurden, stellt sich die Frage, ob die gescannten Dokumente von der Finanzverwaltung und den Gerichten anerkannt werden. Durch den Einsatz strukturierter Scanverfahren kann ein mit dem Papieroriginal vergleichbarer Beweiswert erreicht werden. Lesen Sie dazu die aus verwaltender und richterlicher Sicht geschriebenen Beiträge (ab Seite 14).

Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
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Markus Korherr

Impressum

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Gesetzlicher Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn

Seit Januar gilt ein ge­setzlicher Min­destlohn in Höhe von 8,50 Euro ­brutto pro Stunde; er gilt deutsch­land­weit für alle Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer. DATEV hilft in den Lohn­pro­grammen mit der Auswertung „Prüfhilfe Mindestlohn“.

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DATEV auf der CeBIT 2015

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Änderungen durch GoBD

Änderungen durch GoBD

Die am 14. November 2014 veröffentlichten GoBD enthalten viele Kon­kre­ti­sie­run­gen und Verschärfungen. In einer Broschüre werden wesentliche Änderungen sowie Handlungs­empfeh­lungen von DATEV dar­ge­stellt. Sie finden das PDF dieser Broschüre unter

www.datev.de/gobd