Bei den seit Jahresbeginn anzuwendenden GoBD wurden längst nicht alle Forderungen von Wirtschaft und Verbänden berücksichtigt.
seit dem 1. Januar 2015 sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) anzuwenden. Längst nicht alle Forderungen von Wirtschaft und Verbänden haben Eingang gefunden. Weiterhin bestehen erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der detailverliebten Regelungen. Viele Konkretisierungen und Verschärfungen machen Interpretationen, Analysen und Anpassungen beim Unternehmen, beim Berater und den eingesetzten IT-Systemen notwendig. Der Eigenverantwortung und qualitätssichernden Rolle des Steuerberaters im Buchführungsprozess kommt weiterhin eine unverändert hohe Bedeutung zu.
Können Papierbelege nicht mehr vorgelegt werden, weil sie nach dem Scannen vernichtet wurden, stellt sich die Frage, ob die gescannten Dokumente von der Finanzverwaltung und den Gerichten anerkannt werden. Durch den Einsatz strukturierter Scanverfahren kann ein mit dem Papieroriginal vergleichbarer Beweiswert erreicht werden. Lesen Sie dazu die aus verwaltender und richterlicher Sicht geschriebenen Beiträge (ab Seite 14).
Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
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Markus Korherr
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Gesetzlicher Mindestlohn
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Seit Januar gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde; er gilt deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. DATEV hilft in den Lohnprogrammen mit der Auswertung „Prüfhilfe Mindestlohn“.
DATEV auf der CeBIT 2015
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Änderungen durch GoBD
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Die am 14. November 2014 veröffentlichten GoBD enthalten viele Konkretisierungen und Verschärfungen. In einer Broschüre werden wesentliche Änderungen sowie Handlungsempfehlungen von DATEV dargestellt. Sie finden das PDF dieser Broschüre unter